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Friday, November 8, 2013

UNIONSBüRGERSCHAFT - Ausplünderung der Schweizerischen Sozialwerke - EU-Schleichbeitritt

Ausplünderung der Sozialwerke
Auf gleichem Weg würden – via die sog. «Unionsbürgerschaft» der EU – die Schweizer Sozialwerke der Ausplünderung ausgesetzt.


Als Konsequenz aus der Personenfreizügigkeit wurde in der EU die Unionsbürgerschaft bereits institutionalisiert – als entscheidender Schlag «zur Überwindung nationalstaatlichen Denkens». Bereits seit einiger Zeit äussert die EU auch den Anspruch, die Unionsbürgerschaft auch auf die Schweiz auszudehnen, der ja – aus Sicht Brüssels – das «Privileg der Personenfreizügigkeit» längst zugestanden worden sei. Die Unionsbürgerschaft erklärt aber nicht bloss jeden Schweizer Pass zum EU-Pass, gewährt nicht bloss jedem Inhaber eines EU-Passes völlig freie Niederlassung auch in der Schweiz. Zum Recht auf freie Niederlassung dort, wo es ihm am besten gefällt, erhält der Unionsbürger auch das Recht, die vollen Sozialleistungen an jenem Ort zu beziehen, wo er sich eben niederzulassen beliebt.

Der Schweiz würden zwei Alternativen verbleiben: Sie könnte ihre vergleichsweise luxuriösen, im Vergleich mit den Sozialwerken in nahezu allen EU-Staaten finanziell noch recht komfortabel unterlegten Sozialwerke raschestmöglich auf EU-Niveau herunterschrauben. Das würde bedeuten, dass Millionen schweizerischer Beitragszahler, welche in diese Sozialwerke unter Umständen jahrzehntelang einbezahlt haben, auf einen Schlag eines sehr beträchtlichen Teils der ihnen verfassungsmässig zustehenden Guthaben und Renten beraubt würden – dank «höherem Recht», welches der EU-Gerichtshof gegen die Schweiz durchsetzen kann.
Die andere Alternative hiesse «Laisser-faire»: Man lässt die komfortablen Schweizer Sozialwerke von all jenen ungehindert melken, die deren Attraktivität erkannt haben – bis ziemlich rasch nichts mehr davon übrig bleibt. Die hiesigen Beitragszahler würden damit der Total-Ausplünderung ausgesetzt…

Herrliche Aussichten, nicht wahr? Aussichten für Bürgerinnen und Bürger, deren Landesregierung dem Ausverkauf der Souveränität des eigenen Landes verfallen ist.
ZITATENDE SCHWEIZERZEIT
Weiteres zum Thema
http://www.politnetz.ch/artikel/16579-unionsbuergerschaft-toedlich-fuer-unsere-sozialsysteme

http://de.wikipedia.org/wiki/Unionsb%C3%BCrgerschaft

Thursday, October 3, 2013

EU - Nationalrat Lukas Reimann spricht Klartext - Gesetzgeber Deutschland: Bundestag faktisch ohne Mitspracherecht - Brüssel entscheidet; Berlin nickt ab

Politblog Tagesanzeiger: carte blanche für Lukas Reimann (SVP/SG)
ZITAT
Lukas Reimann am Mittwoch 25. September 2013
Deutschland wählt – Brüssel entscheidet
Unsere Nachbarn halten in beeindruckender Deutlichkeit an Angela Merkel fest. Sie ersparen uns einen überheblichen Kanzler Steinbrück und weitere Dauerattacken gegen die Schweiz. Die Kavallerie ist gefallen – mit dem zweitschlechtesten SPD-Ergebnis ihrer Geschichte. Hochmut kommt vor dem Fall.

Doch wie wichtig waren diese Wahlen überhaupt? Im Bundestag wird jedenfalls nicht mehr viel entschieden.


Von 23’167 Gesetzen und Verordnungen, die im Zeitraum 1998 bis 2004 beschlossen worden sind und für Deutschland verbindlich gelten, stammten fast 19’000 aus Brüssel, so eine Zusammenstellung des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der CSU. Der Bundestag hat dagegen nur 4250 Vorlagen verabschiedet.

Die Zahl der EU-bestimmten Erlasse ist seither von 84 Prozent auf aktuell über 90 Prozent angestiegen. Sie zeigt eindrücklich, wer für die oft beklagte Gesetzes- und Bürokratieflut wirklich verantwortlich ist. Die Probleme kommen aus Brüssel.

Und es ist ein diametraler Widerspruch zur transparenten Demokratie. Deutschland wählt. Doch entschieden wird in Brüssel. Die sachwidrige Zentralisierung der Entscheidungsmacht schreitet voran.
Bundespräsident a.D. Roman Herzog und Lüder Gerken, Direktor des Centrums für Europäische Politik, brachten es in einem vielbeachteten Artikel «Europa entmachtet uns und unsere Vertreter» auf den Punkt: «Die institutionellen Strukturen der EU leiden in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung.»
Wir hätten als Kleinstaat nur minimalen Einfluss auf die EU-Gesetzgebung.
EU-Fahnen. (Geert Vanden Wijngaert)
Die dynamische Übernahme von EU-Recht ist gefährlich: EU-Fahnen flattern in Brüssel im Wind. (AP/Geert Vanden Wijngaert)
Hinzu kommen die verbindlichen Entscheide des Europäischen Gerichtshofes. In seinen Urteilen zu Kompetenzfragen entscheidet er systematisch zugunsten einer EU-Zuständigkeit. EU-Recht ist – um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen – «im Sinne einer grösstmöglichen Ausschöpfung der Gemeinschaftsbefugnisse» vorrangig. Der EU-Vertrag verpflichtet auch die Gerichte zur «Verwirklichung einer immer engeren Union».

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird in der Bundesverfassung klar festgelegt. Ein entsprechender Kompetenzkatalog zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten fehlt. Somit entscheidet die EU heute über fast alle gesellschaftlichen Bereiche – ineffektiv, intransparent und undemokratisch.

Nun mögen Deutsche Politiker einwenden, als Grossmacht könne Deutschland ja auch in Brüssel einiges mitbestimmen. Was für Deutschland bedingt stimmen mag, stimmt mit Sicherheit nicht für die Schweiz.

Wir hätten als Kleinstaat nur minimalen Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Aufgrund der Direkten Demokratie und verbindlichen Volksentscheiden würden hier nicht nationale zugunsten von EU-Politikern entmachtet. Nein, entmachtet würde das Volk. Degradiert zu Zuschauern, die 90 Prozent der heutigen Volksabstimmungen gar nicht mehr oder nur noch unverbindlich durchführen könnten, da EU-Recht über Volksentscheiden stehen würde.

Deshalb ist das vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine institutionelle Anbindung an die EU gefährlich und abzulehnen.

Es ist unter allen Umständen zu verhindern, dass die Schweiz in Zukunft dynamisch EU-Recht übernimmt oder sich dem EU-Gerichtshof unterstellt.


Der Verzicht auf eine eigenständige Rechtsetzung schränkt Unabhängigkeit und Direkte Demokratie enorm ein. Höchste Gerichtsinstanz wäre faktisch die EU.

Die Schweiz braucht keine institutionelle Anbindung an die EU. Im Gegenteil: Sie verdankt ihre freiheitliche Stellung und ihre gute wirtschaftliche Situation nur ihren eigenständigen Staatssäulen.
ZITATENDE