Autor thomas ramseyer
TAGESANZEIGER: sind Rückschaffungen nach Italien rechtens?
Menschenunwürdige Bedingungen; EU muss in die Pflicht genommen werden
Asylgesuch abgelehnt; Rückschaffung nach Erstaufnahmeland beschlossen. Asylsuchender beschwert sich beim Menschengerichtshof
ZITAT
Konkret befasst sich das Gericht mit dem Fall des Afghanen G. T. Nach
Aufenthalten in Italien und Österreich stellte er vor gut zwei Jahren
auch in der Schweiz ein Asylgesuch. Die Schweizer Behörden lehnten das
Gesuch mit der Begründung ab, dass Italien als Erstaufnahmeland für G.
T., seine Frau und seine fünf minderjährigen Kinder zuständig sei. Um
die Abschiebung nach Italien zu verhindern, legte G. T. am
Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde ein: Ihm und seiner Familie
drohten in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
Eine Abschiebung widerspreche der Menschenrechtskonvention.
ZITATENDE
Bemerkung
Nicht die Abschiebung widerspricht der Menschenrechtskonvention, sondern die unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Italien.
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Ein Leiturteil, das G. T. recht gäbe, hätte für die Schweiz
einschneidende Konsequenzen. Rückschaffungen nach Italien müsste sie
wohl aussetzen oder zumindest in jedem Einzelfall auf ihre
Rechtmässigkeit prüfen, solange sich die Bedingungen im Nachbarstaat
nicht verbessert haben. Darauf hofft die Schweizerische Flüchtlingshilfe
(SFH). Dass die Schweizer Behörden heute kaum abklärten, was
Asylsuchende nach ihrer Überstellung in Italien erwarte, sei nicht
haltbar, sagt Seraina Nufer. Die SFH-Juristin hat die Verhältnisse in
Italien untersucht und in einem kürzlich veröffentlichten Bericht
«gravierende Mängel» festgestellt.
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Bemerkung
Das in Aussicht gestellte Leiturteil bedeutete doch wohl, dass die Schweiz sämtliche Rückführungen in Länder nicht nur wie etwa Italien sondern auch andere Staaten aussetzen muss.
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Das Fazit: Weder für Asylsuchende noch für anerkannte Flüchtlinge gebe
es in Italien auch nur annähernd genügend Unterbringungsplätze. Viele,
darunter auch Kinder und Frauen, lebten auf der Strasse, in Slums oder
besetzten Häusern. Erschwerend komme hinzu, dass für das Stellen eines
Asylgesuchs in Italien teilweise die Angabe einer Wohnadresse verlangt
werde, erklärt Nufer. Sie verlangt, dass die Schweiz künftig alle
Gesuche von Asylbewerbern selber behandelt, die zwar nach Italien
zurückgebracht werden könnten, dort aber vor dem Nichts stehen würden.
ZITATENDE
Bemerkung
Ein Leiturteil wäre von grossem Nutzen. Denn der Menschengerichtshof müsste dann die gesamte EU insbesondere aber jene Staaten mit gravierenden Mängeln wie etwa Italien in die Pflicht nehmen.
Tut der Menschengerichtshof dies nicht, besteht für die EU kein Grund, ihre Praxis zu ändern bzw. ihre Mitglieder würden das Asylwesen in noch einem grösseren Ausmass verludern.
Die Verschärfung Mitte 2013 durch EU beschlossen
TAGESANZEIGER - EU erschwert Ausschaffungen
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Dabei ie Schweiz ist verpflichtet, Änderungen im europäischen Recht zu
übernehmen, welche die EU Mitte Jahr beschlossen hat. Die revidierte
EU-Verordnung legt unter anderem fest, dass Personen nicht allein
deshalb inhaftiert werden dürfen, weil sie sich in einem
Dublin-Verfahren befinden.
ZITATENDE
Bemerkung
Die EU arbeitet eindeutig darauf hin, dass die Schweiz abgewiesene Asylbewerber behalten muss. Dabei wird sie vom Menschengerichtshof unterstützt. Gewisse EU-Länder werden deshalb bei Schleppern beide Augen zudrücken, um ihr Asylwesen zu oprimieren.
Grundsätzlich liegen die humanitären Organisationen (Nufer) richtig; aus humanitären Gründen sollte die Schweiz Asylanten nicht ins Ungewisse schicken.
Hingegen macht es sich Nufer zu einfach. Die 3000 abgewiesenen Asylbewerber welche nach Italien zurückgeführt wurden, belasteten das Schweizerische Asylwesen. Das Verhalten der EU sowie ein allfälliges Leiturteil wird die Schweiz noch zu einem grösseren Anziehungspunkt machen. Die neuen Tatsachen werden in einschlägigen Kreisen in Windeseile verbreitet. Die Asylbewerber werden nach dem Passieren der Schengenaussengrenze zur Schweiz durchmarschieren.
Dringende Empfehlung
Die Schweiz muss die EU direkt und über den Menschengerichtshof in die Pflicht nehmen.
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