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Tuesday, April 8, 2014

SPIEGEL - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Signal an die Scharfmacher

Europas oberste Richter könnten deutlicher nicht sein: Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in unsere Grundrechte ein. Wer das Instrument einsetzt, braucht gute Gründe - die bisher fehlen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-ist-ueberfluessig-und-unverhaeltnismaessig-a-963207.html

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist zum Glück deutlich: Mit der Vorratsdatenspeicherung lässt sich das Privatleben eines Menschen detailliert ausforschen. Das verträgt sich nicht mit einer freien Gesellschaft. Die monatelange Speicherung sorgt dafür, dass sich die Betroffenen - und das sind wir alle, ausnahmslos - ständig überwacht fühlen können.

Vorratsdaten verraten nicht nur, mit wem wir wann kommuniziert haben. Sie ermöglichen auch, rückwirkend detaillierte Bewegungsprofile zu erstellen. Immer dann nämlich, wenn man ein Handy mit sich führt. So wie die meisten von uns.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat vor dieser Massenüberwachung gewarnt: Die Vorratsdatenspeicherung schaffe "aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers". Die anlasslose Speicherung sei geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann".

Ständige Beobachtung, Beeinträchtigung der Grundrechte: Die Warnungen der Richter in Luxemburg und Karlsruhe könnten nicht klarer sein. Es sind Ohrfeigen für all jene Scharfmacher, die von der Unschuldsvermutung abrücken und Vorratsdaten speichern wollen. Für jene Minderheit, für die jeder Bürger erst mal verdächtig sein soll, bis zum Beweis seiner Unschuld.

Wer nun weitermacht und immer noch die Vorratsdatenspeicherung fordert, so wie Innenminister Thomas de Maizière, hat die Richter missverstanden. Denn die haben Datensammlung zwar nicht vollständig verboten, aber nur als letzten Ausweg erlaubt, unter strengsten Vorgaben, wenn sie unbedingt notwendig ist.

Ist es wirklich notwendig, für alle Bürger detaillierte Profile anzulegen? Davon kann keine Rede sein. Beweise für die Notwendigkeit sind die Scharfmacher bisher schuldig geblieben. Studien legen sogar das Gegenteil nahe. Weil aber vernünftige Polizeiarbeit besser geeignet ist, Straftaten aufzuklären und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gilt: Die massenhafte Überwachung Unschuldiger ist unverhältnismäßig, der Generalverdacht eine Beleidigung für jeden Bürger.