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Thursday, November 14, 2013

US-Banker wollen GEGENRECHT NICHT zulassen - sie machen Front gegen Fatca

Autor thomas ramseyer
Wein predigen und Wasser trinken, das sind die Amerikaner
Die Regeln sind für alle anderen, nur nicht für die USA

ZITAT
Gemäss TA vom 14.11.2013 machen die US-Bankiers Front gegen Fatca. Dem mit den USA vereinbarten Fatca Vertrag drohe im eigenen Land Schiffbruch. Die Bankiersvereinigungen von Florida und Texas hätten eine Klage gegen die Regierung eingereicht und forderten sie auf, das Gegenrecht ausländischer Staaten auf Einsicht in US-Banken zu streichen.

Florida und Texas sind zwei der grössten Steuerinseln für AUSLäNDER in den USA. Die Banken
machen geltend, dass ihre Kunden und deren Familien an Leib und Leben bedroht wären, wenn Bankdaten durch IRS an die jeweiligen Staaten lieferten. Miami gelte als wichtigster Finanzplatz für STEUERFLüCHTLINGE aus Latein- und Südamerika. Texanische Banken kümmern sich vorwiegend um mexikanische Kunden.

Anfragen von Brasilien und Mexiko betreffend Informationen über vermutete Steuerbetrüger seien bislang stets abgeschmettert worden. Gleiches gilt für für ähnliche Anliegen der Schweiz. Die US-Authorities halten dicht auf Teufel komm raus. 

Das US-Justizministerium warnt selbstverständlich vor dem Streichen des Gegenrechts. Ohne dieses bestünde für Nicht-US-Staaten kein Anreiz, Bankinformationen zu sammeln und an die US abzuliefern.
ZITATENDE

Bemerkung
Dem US-Justizministerium ist es egal, wenn das Gegenrecht gestrichen wird. Sie werden ganz einfach FATCA Modell II durchsetzen. Ausserdem wird der Anreiz, in Amerika (Texas, Florida, Delaware) vermehrt Steuerschlupflöcher einzurichten, ungleich grösser. Die USA werden zur grössten Steueroase für NICHT-Amerikaner weltweit.
Schweiz verzichtet auf Gegenrecht
Für die Schweiz spielt dies keine Rolle, denn blauäugig wie sie ist, hat sich für FATCA Modell II entschieden, wo sie auf das Gegenrecht verzichtet. Bei diesem Verfahren wird der Ball vom Bund ausserdem an die Finanzintermediäre weitergereicht. Diese wiederum lassen sich von den USA regelrecht vergewaltigen. Bei Nichteinhalten der Informationspflicht, werden sie ganz einfach aus dem US-Markt ausgegrenzt.

Schweiz geht davon aus, dass es keine Schweizerische Steuerflüchtlinge gibt
In Bern geht man offensichtlich davon aus, dass es sich bei Schweizerischen Unternehmungen und Einzelpersonen durchwegs nicht um Steuerflüchtlinge handelt. Deshalb ist es auch nicht notwendig,  Gegenrechte wie bei FATCA Modell I von den USA zu erhalten. Auf Datenlieferungen amerikanischer Behörden und Banken wird explizit verzichtet. Steuerumgehungsmassnahmen für Schweizerische Unternehmungen und Private werden uns also erhalten bleiben. Der Bund verzichtet auf Einsichtnahme in Uebersee.

Bemerkung
NICHT-Amerikanische Banken werden über kurz oder lang Steueroptimierungsprodukte zum Schaden des Fiskus des jeweiligen Landes aufsetzen und verkaufen. Die Amerikaner schirmen dem Vernehmen nach sogar kriminelle Gelder ab, solange die zu deren Erwerb getätigte Verbrechen im Ausland gemacht worden sind.
Die blauäugigen Schweizer mit ihrem einseitigen FATCA-Abkommen.
ZITAT
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Direktionsstab
Kommunikation SIF

Fragen und Antworten zu FATCA

Warum braucht es ein FATCA-Abkommen?
Ohne Abkommen können die Finanzinstitute nicht von der erleichterten Umsetzung profitieren und würden dadurch gegenüber Konkurrenten auf anderen Finanzplätzen benachteiligt.

Was sind die Folgen, wenn das Abkommen nicht am 1. Januar 2014 in Kraft tritt?
Da die USA FATCA ab 1. Januar 2014 schrittweise einführen, sind schweizerische Finanzinstitute unabhängig von einem Abkommen Schweiz-USA gezwungen, FATCA ab diesem Datum umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Es betrifft nicht nur grosse, sondern auch kleinere und mittlere Finanzinstitute, da FATCA-konforme Banken ihre Geschäftsbeziehungen zu Banken, welche FATCA nicht umsetzen, abbrechen werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen Modell 1 und 2 der erleichterten FATCA-Umsetzung?
 Das Modell 1, das die grossen EU-Staaten gewählt haben, sieht einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten vor, ohne Einwilligung der Kunden. Die USA liefern allerdings nur eingeschränkt Daten im Bereich der Zinsen und Dividenden. Es handelt sich nur um eine Teilreziprozität.
ZITATENDE

Bemerkung

Die grossen EU-Staaten sind schwache Verhandlungspartner. Amerika tanzt auf deren Nasen herum. NICHT-Amerikanische Staaten müssen volle Reziprozität verlangen. Steuerhinterziehung wird bei beiden Modellen Tür und Tor geöffnet. Amerika befindet sich auf dem Weg zur grössten Steueroase der Welt zu werden.

ZITAT
Das Modell 2, welches von der Schweiz umgesetzt wird, sieht direkte Meldungen der ausländischen Finanzinstitute an die US-Steuerbehörde vor. Diese umfassen die Kontodaten von US-Kunden, die einem Datentransfer zustimmen. Ausserdem müssen die Finanzinstitute die Anzahl und das Gesamtvermögen derjenigen Konten melden, die dem Datentransfer nicht zugestimmt haben. Die USA müssen den Amtshilfeweg benutzen, um Daten solcher nicht-kooperationswilligen US-Kunden zu erhalten. Das Rekursrecht der Kunden bleibt erhalten.

Warum hat die Schweiz kein Gegenrecht verlangt, obwohl die USA dies angeboten hatten?
Das von der Schweiz gewählte Vorgehen der FATCA-Umsetzung (Modell II) basiert auf dem Datenaustausch zwischen Finanzinstituten und US-Behörden. Auf dieser Grundlage sehen die USA keine Reziprozität vor, da Schweizer Finanzinstitute Daten nicht automatisch liefern, sondern nur mit Zustimmung der Kunden.
ZITATENDE

Bemerkung
Bei FATCA II handelt es sich NICHT um Datenaustausch; es handelt sich lediglich um Datenlieferungen. Die Schweizerischen Banken müssen Kunden, welche keine Zustimmung erteilen, wegweisen. Die Meldung über Anzahl und Gesamtvermögen von Datentransferverweigerern wird die USA dazu befähigen, die betreffenden Banken in den USA zu sperren. Sobald die saldierten Kunden ihre Vermögen bewegen, verfügen die USA über die benötigten Details auch ohne die Mithilfe von Banken. Sie greifen über die Zahlungssysteme sowieso sämtliche Daten ab.

ZITAT
Die offerierte Reziprozität der USA mit dem Modell I ist zudem sehr eingeschränkt und bezieht sich nur auf Informationen über Zinserträge und Dividendenzahlungen auf US-Konten. Erfahrungsgemäss verfügen nur sehr wenige Schweizer Steuerpflichtige über US-Anlagen, auf denen Zinsen oder Dividenden anfallen. Das Gegenrecht wäre also weitgehend wertlos.
ZITATENDE

Bemerkung
Weitgehend wertlos? Worauf stützt sich diese Behauptung? Wie steht es mit Geldern, welche dem Schweizer Fiskus entzogen wird? Es kann mit Fug und Recht davon ausgegangen werden, dass Amerikanische Banken Konstrukte anbieten, mit welchen Steuern optimiert bzw. Vermögen versteckt werden. kann.


ZITAT
Das Schweizer FATCA-Abkommen verweist explizit auf die Detailregelungen im US-Recht. Gelten damit künftige Änderungen dieser Regeln auch für Schweizer Finanzinstitute?

Diese Regelungen und deren künftigen Änderungen müssen von den Finanzinstituten befolgt werden. Falls jedoch die Detailregeln dem Abkommenstext widersprechen würden, hat der Abkommenstext Vorrang.

Welche Bedeutung haben die mehreren hundert Seiten Detailregelungen, welche Bestandteil von FATCA sind?

In einer Verständigungsvereinbarung, die demnächst auf Regierungsebene zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossen wird, soll festgelegt werden, wie einzelne Bestimmungen zu verstehen sind. Dies erhöht die Rechtssicherheit.

Wie lautet der Fahrplan bis zur Inkraftsetzung?

Der Bundesrat wird die Botschaft im Frühjahr dem Parlament zustellen. Das Abkommen und das Umsetzungsgesetz bedürfen der Zustimmung von National- und Ständerat und sind referendumsfähig. Das Abkommen muss spätestens am 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden, damit die schweizerischen Finanzinstitute von der erleichterten Umsetzung von FATCA profitieren können.

Ist die Zeit nicht zu knapp, um das Abkommen und das Gesetz vor dem 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen?

Der Zeitplan ist straff, es besteht nur wenig Spielraum für Verzögerungen.

Was passiert, wenn das Referendum ergriffen wird?
Dann könnten das Abkommen und das Gesetz nicht wie geplant in Kraft treten. Vor einer Inkraftsetzung müsste das Ergebnis der Volksabstimmung abgewartet werden. Die US-Gesetzgebung FATCA gilt aber in jedem Fall ab Inkrafttreten am 1. Januar 2014. Die Vereinfachungen bei der Umsetzung sind aber ans Abkommen mit der Schweiz gebunden.

Wie hängt das FATCA-Abkommen mit dem US-Steuerstreit über die Vergangenheit zu-sammen?
Zwischen FATCA, welches die Besteuerung künftiger Erträge regelt, und der Regularisierung von Steuerfragen der Vergangenheit besteht rechtlich keine Verknüpfung. Auf der politischen Ebene haben die zuständigen US-Behörden den erfolgreichen Abschluss der FATCA-Verhandlungen als positives Signal gewertet.

Unabhängig von FATCA arbeiten die beiden Staaten weiter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammen, um eine Lösung für die Vergangenheit zu finden. Die Lösung hat sowohl dem amerikanischen Gesetzesvollzug als auch dem Bedürfnis der Schweiz nach einer Regelung für den Finanzplatz zu genügen.
ZITATENDE

Bemerkung
Treu und Glauben? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Schweiz muss volle Reziprozität verlangen. Wie der Widerstand von Bankiervereinigungen in Florida und Texas zeigt, haben die USA mit FATCA I die schlafenden Hunde geweckt. Wo Rauch ist, ist auch Feuer. Ob sich die Steuerflüchtlinge nur aus Latein- und Südamerika rekrutieren, ist zu bezweifeln.

ZITAT
Wie hoch sind die Kosten von FATCA für die schweizerischen Finanzinstitute?
Die Umsetzung von FATCA ist für die betroffenen schweizerischen Finanzinstitute mit einem erheblichen administrativen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Gemäss Schätzungen sollen diese Kosten für grössere Finanzinstitute einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen. Es soll aber wesentlich weniger sein für kleinere Finanzinstitute.

Müsste die Schweiz nicht allen Staaten die selben Regelungen beim Informationsaus-tausch zugestehen wie den USA?
Die USA sind nicht mit anderen Staaten vergleichbar, weil sie das einzige Land sind, das ihre im Ausland wohnhaften Staatsbürger der unbeschränkten Steuerpflicht unterwirft. Es kann von der Schweiz nicht verlangt werden, dass sie gegenüber anderen Ländern US-Recht anwendet. Die Schweiz hält sich an weltweit gültige Standards bei der steuerlichen Amtshilfe.
(SIF, 20.02.2013)
ZITATENDE

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