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Thursday, April 11, 2013

SCHWEIZ - JUSTIZ - Bundesgerichtsentscheid - Opfer sollen selber schuld sein

Autor thomas ramseyer
Originalton Bundesgericht:
ZITAT
1) Laut Bundesgericht kommt es für eine Leistungskürzung wegen Beteiligung an einer Schlägerei nicht darauf an, ob der Versicherte selber tätlich geworden ist.

2) Ebenso unerheblich sei, wer mit dem Streit begonnen habe.

3) Entscheiden sei einzig, ob das Opfer die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung gekannt habe oder hätte kennen müssen. 


4) Das Opfer einer brutalen Prügelattacke muss sich laut einem am Dienstag, 9. April 2013, publizierten Urteil des Bundesgerichtes die Halbierung der Taggelder seiner Unfallversicherung gefallen lassen. Laut Gericht trifft den Mann eine Mitschuld, weil er Provokationen der späteren Täter mit dem Stinkefiner quittiert hatte.
ZITATENDE


Beurteilung
Punkt 4) ist unerheblich. Auch ohne Stinkefinger hätte das Bundesgericht die Mitschuld des Opfers als Grund zu entsprechender Kürzung der Taggeldleistungen herangezogen.

Die Punkte 1), 2) und 3) besagen, dass ein Opfer die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung - auch wenn es selber "lediglich" ohne Gegenwehr zusammengeschlagen wurde - gekannt habe oder gekannt haben müsste, an der Schlägerei mitschuldig ist.

Dies bedeutet, dass eine Person, welche sich zur "Unzeit" auf einem Bahnsteig aufhält, die Gefahr eines tätlichen Uebergriffes gekannt haben muss bzw. hätte kennen müssen. Dies gilt also auch wenn sich ein solches Opfer ohne Gegenwehr totschlagen lässt.

Allfällige Helfer - wie auf einem Bahnhof in Deutschland geschehen - sind gemäss Schweizerischem Bundesgericht mitschuldig an der tätlichen Auseinandersetzung, denn sie haben die Gefahr gekannt oder hätten diese kennen müssen. Deshalb müssen sie für die Folgen der Schlägerei teilweise selber aufkommen.

Ich habe selber erlebt, dass ein beherzter Bahnfahrer, welcher sich verbal zu Gunsten einer belästigten Mitfahrerin einsetzte, sofort mit einem Faustschlag ins Gesicht tätlich angegriffen wurde.

Bemerkung
1) Lächerlich!!! Diese Richter sind päpstlicher als der Papst. Bzw. unsere gesetzgebenden Politiker lassen es zu, dass die Richter dies tun müssen.
2) Allfällig Helfer werden sich ab heute hüten, Opfer gegen Aggressoren beizustehen. Dies insbesondere bei sexuellen anderer Belästigungen von Fahrgästen durch asoziale Elemente.

Fazit
Das nächste Urteil dieser Behörde wird sich sogar gegen Polizisten richten. Diese kenne die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung immer.

Das Opfer wird zum Täter. Das oberste Gericht der Schweiz betreibt Kuscheljustiz.

Empfehlung
Die Verordnung über die Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an Raufereien und Schlägereien muss zwingend geändert werden.

Begründung
Diese Verordnung stammt aus grauer Vorzeit. Zu jener Zeit hatte es signifikant weniger Straftäter, welche sich aggressiv verhielten. Ausserdem hat die Bevölkerung seit damals um ungefähr zwei Millionen Menschen zugenommen. Bei gleichem Prozentsatz hat die Anzahl der Straftäter markant zugenommen. 

Ausserdem hat sich die Zusammensetzung der Bevölkerung und deren Herkunft aus unterschiedlichen Kulturkreisen ebenfalls stark verändert; die Gewaltbereitschaft hat stark zugenommen. 

Wo früher geschrieen worden ist, wird heute hart zugeschlagen. Der Tod des Opfers wird dabei in Kauf genommen.

copyright  thomas ramseyer