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Monday, January 9, 2012

SNB - Bankrat verstärkt Kontrolle - Sitzung 7. Januar 2012

Autor Thomas Ramseyer
Chief Compliance Officer der SNB? Ohne sauber definierte, dokumentierte Arbeitsabläufe (Prozesse) ist eine Kontrolle von Eigentransaktionen ein schier' Ding der Unmöglichkeit.


Die SNB titelt die Sitzung vom 7. Januar 2012 betreffend "Bankrat der SNB verstärkt die Kontrolle".

1) Bemerkungen
Bankrat verstärkt überhaupt nichts - Präsens anstatt Futurum, welch ein Jammer

1.0) Elfköpfiger Klub der Ignoranten
Bei näherer Begutachtung des elfköpfigen Rates kann wohl mit Fug und Recht behauptet werden, dass diese Leute von den Geschäften einer Zentralbank nicht wirklich eine Ahnung haben. Ganz zu schweigen von den zahllosen Spielarten wenn es denn zur Spekulation mit Fremdwährungen und Zinssätzen kommt.

1.1) Bankrat ist gut beraten, sich nicht öffentlich zu exponieren
Auf einen roten Stuhl gesetzt, würde wohl jeder einzelne von ihnen die grösste Schlappe seines Lebens erleiden. 

1.2) Bankrat der SNB - Spielball des Direktoriums - eine Runde von Abnickern
Der Bankrat ist eine Runde von Abnickern. Bestimmen tun die überhaupt nichts. Im Zuge der Ereignisse sieht sich das Direktorium der SNB gezwungen, hektische Betriebsamkeit vorzutäuschen.

1.3) Oeffentliches Interesse an der Affäre unerträglich
Unter dem Druck der Oeffentlichkeit knickten die vorerst arrogant auftretenden Exponenten ein.

1.4) Bankrat aus den Skiferien zurück; er entwickelt "Bedenken"
Der Bankrat wird es wohl mit der Angst - er spricht jeweils von Bedenken - zu tun bekommen und hat das Direktorium gebeten, aktiv zu werden.

1.5) Direktorium will sich selber einschränken, um den Scharfen Augen der FINMA zu entgehen
Die SNB schlägt dem Bankrat eine Absetzbewegung Richtung vermehrter Selbstkontrolle vor. Die ist bei Bankleuten üblich, um ihre Freiheit zu behalten und stärkeren Restriktionen zu entgehen.

2) Fazit
Es liegt auf der Hand, dass die Schweizerische Nationalbank an sämtlichen Erneuerung bezüglich Prozess und Kontrolle der Privattransaktionen von Mitarbeitern mit wehenden Fahnen vorbei geritten ist.

2.0) Compliance mit Bezug auf Eigengeschäfte wird bei der SNB sicher nicht allzu ernst genommen
Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass zu deren Kontrolle KEIN sauber aufgesetzter, dokumentierter und kommunizierter Prozess vorliegt. [Die Mindestanforderung bezüglich Eigentransaktionen ist bei Banken seit Jahrzehnten die der Transaktion vorgängige Autorisierung durch den Compliance Officer bzw. seine Stellvertreter]

2.1) Die SNB verfügt über ein ausgeklügeltes sämtliche die Zentralbankgeldmenge (M0) beeinflussende Transaktionen Realtime Compliance System. Informationstechnologisch befindet sich die SNB weltweit auf sehr hohem Niveau wenn nicht gar an der Spitze. Die SNB ist jederzeit in der Lage, sich auf den vielzitierten, sagenumwobenen Knopfdruck (at its fingertips), den die Notenbankgeldmenge betreffenden Durchblick zu verschaffen.

2.2) Es wird ein Leichtes sein, den notwendigen Standard einzuführen.

2.3) Die SNB war schon in den Achtzigern in der Lage
die Giroguthaben für einen bestimmten Tag auf wenige Tausend Franken genau vorherzusagen. (Roth, Studienzentrum Gerzensee, Workshop "Die Schweizerische Nationalbank") Sie war ihrer Zeit voraus.

3) Eigengeschäfte der Belegschaft aller Stufen
Bei dem jeweils diskutierten Interessenkonflikt handelt es sich um den Konflikt Angestellter aller Stufen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Aktivität.

3.0) Der Arbeitgeber [die Bank]  
will mit diesen Regeln - zumeist einem komplexen Geflecht von zu beachtenden Begebenheiten und deshalb zu erfüllenden Bedingungen - verhindern, dass er gerichtlich belangt werden kann.

3.1) Es geht niemals um die Mitarbeiter  
sondern immer um die  eventuell in einklagbarer Multimillionenhöhe ptentiell schadenersatzpflichtige Juristische Person.

3.2) Aus Gründen der juristischen Unangreifbarkeit 
der Bank werden Arbeitsabläufe - sogenannte Prozesse - festgelegt, dokumentiert und überwacht. (Compliance)

3.3) Fehlen die Abläufe (Prozesse) der Geschäftsvorfälle, fehlt auch die Kontrolle, eine Compliancekontrolle mit fehlenden Regeln kann deshalb naturgemäss nicht durchgeführt werden. 

Ein allfällig im Organigramm auftauchendes Eigengeschäfte betreffendes Compliance Department dient in solchen Fällen lediglich als vollmundig vielversprochene Auslage  im Schaufenster für die "Salesforce". Die Kunden werden irregeführt. Lediglich die Bank ist haftbar. Allfällige aus der Geschäftsführung des Angestellten entstehende Schäden können nicht auf diesen überwälzt werden. Der Angestellte geht unbeschadet aus der Angelegenheit hervor.

3.4) Existieren die Prozesse,
ist eine Kontrolle der Geschäftsvorfälle möglich. Ein durch den allfälligen Schlendrian von Angestellten entstehender Schaden, welcher als einklagbare Forderung manifestiert, wird auf letzteren überwälzt. Die Bank lässt den Angestellten fallen, wie eine heisse Kartoffel. Je nach Geschäftsvorfall (Bsp. Geldwäscherei) - der Angestellte geht als Privatperson vor den Richter - kann es Zuchthaus, Gefängnis oder/und Busse bedeuten. Erste Instanz zur Schadensbegeichung in einem solchen Fall ist die Privathaftpflichtversicherung (Bestandteil Hausrat) der angestellten Privatperson. Bei erwiesener Schuld des Angestellten regressiert die Versicherungsgesellschaft auf den Privatmann Angestellter, welcher mit grosser Wahrscheinlichkeit hinsichtlich aller Gebiete erledigt ist.

3.5) Von den Anfängen der Compliance
Bezüglich der Compliance gilt die SCHULDvermutung. Der potentielle Delinquent muss  laufend seine Unschuld beweisen. Er legt sämtliche Bankverbindungen offen. Nicht nur seine eigenen, sondern jene der ganzen Familie in auf- und absteigender Linie, sofern diese im selben Haushalt leben.

3.6) Das durch solche Regelwerke - code of conduct, code of ethics, Eigengeschäfte und andere - vermittelte Gefühl, der kriminellen Gilde zugeordnet zu sein - war für senkrechte Schweizer bei der Einführung mehr als peinlich. Gleichzeitig mit dem Regelwerk ist auch Mobbing Stufe EINS implementiert. Das Betriebsklima leidet, die vielgerühmte Loyalität wird aufgebrochen.

3.7) Wie sich am laufenden Band zeigt, ist die Schuldvermutung durchaus angebracht. Sich selbst überschätzende Mitarbeiter von Banken bringen den Banken mit mehr oder weniger krimineller Energie Milliardenverluste bei. Solche Leute kannibalisieren ihre Firmen von innen.

4) Empfehlungen
Im Gegensatz zur Verlautbarung des Bankrates werden zwingend KEINE Freigrenzen (Bsp. aktuell: Gegenwert von CHF 20'000 bis auf weiteres für die SNB-Direktoren) für Privattransaktionen von Nationalbankangestellten toleriert. Ebensolches gilt für im gleichen Haushalt lebende Personen.  Die Glaubwürdigkeit ist mit einer Freigrenze nicht gegeben. 100 Transaktionen zu CHF 20'000 ergeben CHF 2'000'000. Ausserdem werden mit anderen Finanzinstrumenten wie etwa Optionen und Interest Rate Swaps immense für den Mann von der Strasse kaum nachvollziehbare Positionen eingegangen.


4.1) JEDE Transaktion muss zwingend durch jedermann vor der Auftragserteilung zur Begutachtung durch den Compliance Officer oder dessen Stellvertreter vorgelegt werden. Der Auftrag darf erst nach der Autorisierung durch den jeweiligen Zustständigen bei der Bank aufgegeben bzw. allfällige elektronische Transaktion ausgeführt werden.


4.3) Compliance Reglement eines Assetmanagers abkupfern. (Die Deutsche Bank Group ist sicher gerne behilflich; Bsp. Reglement der Deutschen Asset Management Schweiz AG, Bestandteil des weltumspannenden Investment Managements der Deutsche Bank Group.

4.4) Ueberprüfung der Aufgabe und Fähigkeiten aller Mitglieder des Bankrates
Struktur des Bankrates hinterfragen

4.5) Ueberforderte und somit ungeeignete Mitglieder auswechseln

5) Ueberprüfung sämtlicher Transaktionen und deren Arten 
der Angestellten Generaldirektoren eingeschlossen. Dabei müssen die eingegangenen Positionen mit deren Notional Amounts dargestellt werden, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.

5.1) Spitze des Eisberges - der Eisberg
Aufruf an alle Banken, Geschäftsbeziehungen mit Angestellten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aufzulisten und der Finma sowie einer allfälligen Parlamentarischen Untersuchungs Kommission (PUK) bekanntzugeben.

5.2) Direktorium, Kader und Angestellte der SNB, werden bei unkonformen Verhalten (keine Verwarnung) ausgewechselt.

6) Finanzmarktaufsicht (FINMA) der Schweiz wird vom Parlament zwingend zur vertieften Untersuchung privater Transaktionen von SNB-Angestellten verpflichtet.

7) Der Reputationsschaden wird gekittet

7.1) Der Internationale Währungsfond (IWF/IMF) überprüft die Glaubwürdigkeit ihres Vizepräsidenten. Hier geht es um das Vertrauen aller Regierungen und Einwohner sämtlicher Staaten. (Wo Rauch aufsteigt, ist auch Feuer; keiner wird je nach komplexen Sachverhalten fragen; das Urteil ist gebildet)

Schlussbemerkung
Es geht längst nicht mehr nur um Hildebrand; es geht um den guten Ruf der SNB sowie das Vertrauen der Bevölkerungen in ihre Zentralbanken.

Der Gärtner muss wieder zum Bock gemacht werden. Er wird dahin zurück geschickt, wo er herkommt.

SNB [Stall des Augius] Compliance erklärt - versteinerte Knochen auf allen Stufen in der SNB

Autor Thomas Ramseyer
Compliance
1) Warum Compliance-Reglementarium?
Bei dem jeweils diskutierten Interessenkonflikt handelt es sich um den Konflikt Angestellter aller Stufen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Aktivität.

Der Arbeitgeber [die Bank] will mit diesen Regeln - zumeist einem komplexen Geflecht von zu beachtenden Begebenheiten und deshalb zu erfüllenden Bedingungen - verhindern, dass er gerichtlich belangt werden kann.

Es geht niemals um die Mitarbeiter sondern immer um die  eventuell in einklagbarer Multimillionenhöhe ptentiell schadenersatzpflichtige Juristische Person.

Aus Gründen der juristischen Unangreifbarkeit der Bank werden Arbeitsabläufe - sogenannte Prozesse - festgelegt, dokumentiert und überwacht. (Compliance)

Fehlen die Abläufe (Prozesse) der Geschäftsvorfälle fehlt auch die Kontrolle, eine Compliancekontrolle mit fehlenden Regeln kann deshalb naturgemäss nicht durchgeführt werden. Ein allfällig im Organigramm auftauchendes Compliance  Department dient in solchen Fällen lediglich als vollmundig vielversprochene Auslage  im Schaufenster für die "Salesforce". Die Kunden werden irregeführt. Lediglich die Bank ist haftbar. Allfällige aus der Geschäftsführung des Angestellten entstehende Schäden können nicht auf diesen überwälzt werden. Der Angestellte geht unbeschadet aus der Angelegenheit hervor.

Existieren die Prozesse, ist eine Kontrolle der Geschäftsvorfälle möglich. Ein durch den allfälligen Schlendrian von Angestellten entstehender Schaden, welcher als einklagbare Forderung manifestiert, wird auf letzteren überwälzt. Die Bank lässt den Angestellten fallen, wie eine heisse Kartoffel. Je nach Geschäftsvorfall (Bsp. Geldwäscherei) - der Angestellte geht als Privatperson vor den Richter - kann es Zuchthaus, Gefängnis oder/und Busse bedeuten. Erste Instanz zur Schadensbegeichung in einem solchen Fall ist die Privathaftpflichtversicherung (Bestandteil Hausrat) der angestellten Privatperson. Bei erwiesener Schuld des Angestellten regressiert die Versicherungsgesellschaft auf den Privatmann Angestellter, welcher mit grosser Wahrscheinlichkeit hinsichtlich aller Gebiete erledigt ist.

2) Aus den Anfängen der Compliance
Bezüglich der Compliance gilt die SCHULDvermutung. Der Delinquent muss  laufend seine Unschuld beweisen. Er legt sämtliche Bankverbindungen - nicht nur seine eigenen sondern jene der ganzen Familie in auf- und absteigender Linie, sofern diese im selben Haushalt leben. Das durch solche Regelwerke - code of conduct, code of ethics, Eigengeschäfte und andere - vermittelte Gefühl, der kriminellen Gilde zugeordnet zu sein - ist für senkrechte Schweizer bei der Einführung mehr als peinlich. Gleichzeitig mit dem Regelwerk ist auch Mobbing Stufe EINS implementiert. Das Betriebsklima leidet, die vielgerühmte Loyalität wird aufgebrochen.

3) Vermögensverwalter und Banken tun es seit Jahren

4) Reglementarium von Compliance am Beispiel eines Vermögensverwalters

5) Personenkreis - was muss gefordert werden

6) Verwaltungsrat (Bankrat) der SNB trägt Verantwortung

7) Ausbildung, Wissen und Erfahrung des SNB-Bankrates

8) Wortklauberie
Bankrat bankrott bank-rat bankrupt manky lanky Pankratos Die Leute von Seldwyla Pankratz der Schmoller)  panky  hanky hanky-panky kinky wink pink cinch hint hitch chichi clinch

Empfehlungen
Dringendste Massnahmen
0) Für Privattransaktionen gibt es KEINE Betragslimiten  (Bsp. Gegenwert von CHF 20'000 bis auf weiteres für die SNB-Direktoren)

0.1) JEDE Transaktion muss zwingend durch jedermann vor der Auftragserteilung zur Begutachtung durch den Compliance Officer oder dessen Stellvertreter vorgelegt werden. Der Auftrag darf erst nach der Autorisierung durch den jeweiligen Zustständigen bei der Bank aufgegeben bzw. allfällige elektronische Transaktion ausgeführt werden.

1) Keine Zeitverschwendung 

2) Compliance Reglement eines Assetmanagers abkupfern 
(Die Deutsche Bank Group ist sicher gerne behilflich; Bsp. Reglement der Deutschen Asset Management Schweiz AG, Bestandteil des weltumspannenden Investment Managements der Deutsche Bank Group.

3) Ueberprüfung der Aufgabe und Fähigkeiten aller Mitglieder des Bankrates
3.1) Struktur des Bankrates hinterfragen

4) Ueberforderte und somit ungeeignete Mitglieder auswechseln

5) Ueberprüfung sämtlicher Transaktionen der Angestellten 
auch Generaldirektoren sind Angestellte - aller Stufen

6) Spitze des Eisberges - der Eisberg
Aufruf an alle Banken, Geschäftsbeziehungen mit Angestellten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aufzulisten und der Finma sowie einer allfälligen Parlamentarischen Untersuchungs Kommission (PUK) bekanntzugeben.

7) Finanzmarktaufsicht (FINMA) der Schweiz wird vom Parlament zwingend 
zur vertieften Untersuchung privater Transaktionen von SNB-Angestellten verpflichtet.

8) Der Reputationsschaden wird gekittet
Der Reputationsschaden kann NICHT wieder gutgemacht werden. Es wird Jahre dauern bis die Gallopaden gegenwärtiger und vergangener Nationalbankkader in Vergessenheit geraten; wenn überhaupt. Die Art des Beilegungsversuches der SNB, des Bundesrates und anderer Auguren wird weiterhin schallendes Gelächter auslösen. Der Gärtner war der Bock.

9) Direktorium, Kader und Angestellte der SNB, werden bei unkonformen Verhalten ausgewechselt.

10) Der Internationale Währungsfond (IWF/IMF) überprüft die Glaubwürdigkeit 
ihres Vizepräsidenten. Hier geht es um das Vertrauen aller Regierungen und Einwohner sämtlicher Staaten. (Wo Rauch aufsteigt, ist auch Feuer; keiner wird je nach komplexen Sachverhalten fragen; das Urteil ist gebildet)

Bemerkung
Es geht längst nicht mehr nur um Hildebrand; es geht um Ruf und Vertrauen der Bevölkerungen aller Länder aller Kontinente in ihre Zentralbanken.
Die Böcke müssen wieder zu ihren Ziegen gejagt werden. Will heissen; sie werden dahin zurück geschickt, wo sie herkamen.

copyright Thomas Ramseyer
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Monday, January 2, 2012

Author thomas ramseyer's opinion

DEUTSCH
Der von den Staatsbürgern an die Politiker delegierte Auftrag beschränkt sich auf die Erhaltung und Verbesserung sämtlicher Lebensgrundlagen heutiger - Kinder, Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern - und zukünftiger - Kindeskinder und deren Kindeskinder - Einwohner der Schweiz. Unter Lebensgrundlagen verstehen die gewählten Politiker ein unabhängiges auf der Basis der weltweit direktesten Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz geführtes voll ausgebildetes Land mit sorgfältig geführten Staatsfinanzen und einer innovativen Wirtschaft.

ENGLISH
Swiss Parliament would rather support the changing of the system regarding unearned rent on owned and occupied real estate. This for the sake not only of house-owners but tenants as well. To avoid the coming clash because of the banks' incapability to raise share holders equity, debtors of all kind must be stimulated by incentives to partly pay down their load of 80%-mortgage debt. If not done jobs are to get lost.

INTERESTS
Geopolitics, Law, Globalisation, Religions, Ethnics, Peace, Education, Transparency, Evolution, History, Present, FUTURE, Progress, Economical Geography, Economy, Demographics, Migration, Environment, Human Rights, Developpement, Northern Finance, Islamic Finance, Credit Crunch, Global Crisis, Problem Solving, No Talk But Walk, NO charity BUT real business opportunities for all interested parties thus not only finance and operators but also employees - the latter being customers of goods and services produced around the globe and taxpayers - as well as peasants. prosperity for whole countries' individuals, Prevention of Demagogy, Corruption, Mobbing, Starvation, Decay, Health and Wealth by Maintenance of individuals' Wellbeing supported by all Social Partners, Pureness and Truth.

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