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Thursday, November 7, 2013

AUTOBAHNVIGNETTE - AENDERUNG des NATIONALSTRASSENABGABEGESETZES - ENTMüNDIGUNG der Kantone

Autor thomas ramseyer
Das Parlament war dumm genug, den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) am 10. Dezember 2012 durchzuwinken. Kantone verlieren Souveränität

Ueber das Referendum wegen der Autobahnvignette kann dieser Beschluss aufs Eis gelegt werden.

Weitergehende Zentralisierung beim Bund und Entmündigung der Kantone
Durch diesen Beschluss werden 400 Kilometer kantonale Strassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Dies kommt einer weiteren Entmündigung der Kantone bzw. deren Stimmbürger gleich.

Prioritäten setzt der Bund; nicht mehr die Kantone
Die Prioritäten für Umfahrungsanlagen bzw. Ausbau dieser Kantonsstrassen werden vom Bund gesetzt. Die einzelnen Kantone haben überhaupt nichts mehr dazu zu sagen. Ihre Stimmbürger schon gar nicht.

KöNNEN bedeutet nicht MüSSEN - der Bürger wird ausgehebelt
Wendungen im Abstimmungsbüchlein wie etwa "... kann der Bund in den nächsten 20 Jahren Projekte im Umfang von rund 4 Milliarden Franken" und "können innerorts stark belastete Strassen durch Ortsumfahrungen vom Verkehr entlastet werden" verpflichten den Bund NICHT. Die Mittel können auch zur Erreichung des Fernzieles ROADPRICING verwendet werden.

Ablehnung der Preiserhöhung erhalten den Kantonen ihre Souveränität.
Dem Steuerzahler auch.

Bei einem NEIN werden 400 Kilometer Kantonsstrassen ganz einfach bei den Kantonen verbleiben. Die Ortsumfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle und Näfels und weitere nicht bezeichnete Umfahrungen werden in diesem Fall von den dafür zuständigen Kantonen gebaut.

Ausserdem befinden sich Le Locle und La Chaux-de-Fonds am Ende der Welt. Wohin fahren jene Leute, welche zum Beispiel Le Locle umfahren? Etwa nach Le Brenet?

Die Engpässe auf den bestehenden Autobahnen in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal werden nicht vom Bund sondern von den Kantonen gelöst.

Argumente des Bundesrates sind keine echte Argumente
Zum Beispiel die ausländischen Automobilisten zahlen schon heute 40 Franken. Die Vignette garantiert also schon heute, dass sich die Ausländer am Nationalstrassenbau beteiligen. Die 130 Millionen Franken, welche letztes Jahr von ausländischen Automobilisten beigesteuert worden sind, fallen bei der Ablehnung des Abgabegesetzes NICHT weg; sie bleiben gleich gross.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) existiert schon seit 2001. Lastwagen werden auf schweizerischen Nationalstrassen auch weiterhin KEINE Vignette benötigen.

Fakten
Bei einer Annahme der Preiserhöhung verlieren die Kantone weitere Teile ihrer Souveränität. Die Prioritäten für Strassenbau und -unterhalt werden in Bern festgelegt.

Kantone und Bund haben bislang keinen weiteren Ausbau von Strassen budgetiert.

Der Bund verwendet bekanntlich Abgaben aus dem Strassenverkehr für andere Zwecke.

Der Bund verpflichtet sich zu nichts. Er kann aber er muss nicht. Lediglich der Autofahrer muss. Er muss seine Kantonsregierung schwächen.

Erhöhung kann auch zur Einführung der elektronischen Vignette bzw. zum Ausbau des Road-Pricing-Systems verwendet werden.

Die von den Kantonen bisher erstellten Pläne werden vom Bund eingestampft. Die Planungsphase verteuert sich.

Empfehlung
1) Anderung über Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NATIONALSTRASSENABGABEGESETZ, NSAG) ablehnen. Also ...
NEIN

2) Bund muss gezwungen werden, die zweckentfremdeten Mittel in den Strassenunterhalt zurückzuführen.

3) Für die Rechnung des UVEK muss mehr Transparenz verlangt werden. Insbesondere muss abgeklärt werden, ob für das Road-Pricing bereits Mittel versenkt worden sind.

copyright  thomas ramseyer