Systemrelevante Finanzinstitute sollen grössere Kapitalpuffer ausweisen, damit sie künftig im Krisenfall abgewickelt werden können. Dieser Regulierungsvorschlag wird Thema am G-20-Gipfel in Brisbane sein.http://www.nzz.ch/wirtschaft/schaerfere-vorschriften-stehen-an-1.18422379?extcid=Newsletter_11112014_Top-News_am_Morgen
Systemrelevante Finanzinstitute sollen grössere Kapitalpuffer ausweisen, damit sie künftig im Krisenfall abgewickelt werden können. Dieser Regulierungsvorschlag wird Thema am G-20-Gipfel in Brisbane sein.
Der
frisch wiedergewählte Vorsitzende des Financial Stability Board (FSB),
Mark Carney, hat am Montag in Basel einen Vorschlag präsentiert, um die
Problematik des «Too big to fail» zu entschärfen. Unter anderem sollen
globale Grossbanken künftig ein Verlustpolster («total loss-absorbing
capacity», TLAC) von 16% bis 20% der risikogewichteten Aktiva halten.
Laut Carney könnte mit den neuen Regeln verhindert werden, dass
Grossbanken in der nächsten Krise erneut mit Steuergeldern gerettet
werden müssen.
Bemerkung
Risikogewichtete Aktiven!!! Wer quantifiziert das Risikogewicht dieserAktiven? Etwa irgendein grünschnäbliges Pickelgesicht? Klingt lediglich vermeintlich gut: TLAC "total loss-absorbing capacity" Was wir dereinst im Krisenfall zu lesen und zu hören kriegen wird sein, dass die "total-loss-absorbing-capacity halt eben zu klein war. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder. Welche Regeln auch immer aufgestellt werden, sie sind ungenügend. Einzig genügend ist möglicherweise eine zwanzigprozentige Unterlegung der TATSÄCHLICHEN Investitionen. Sämtliche Investitionen bergen natürlicherweise Risiken. Eine "Risikogewichtung" kommt deshalb NICHT in Frage.
Empfehlung: Finger weg von Risikogewichtenden Finanzintermediären. Eventuell Finger weg von Finanzintermediären überhaupt. Denn diese arbeiten leitztlich mit den Spargeldern der Allgemeinheit. Im Krisenfall werden eben diese Spargelder von der Allgemeinheit zwecks Lebenshaltung benötigt; sie werden aufgelöst.
Ergänzung zu «Basel III»
Die neuen Verlustpuffer gelten in Ergänzung zu den vom Basler Komitee für Bankenaufsicht erarbeiteten Kapitalvorschriften «Basel III». Dabei gilt eine etwas komplizierte Regelung: So kann jenes Eigenkapital, das für die Erfüllung der Mindestkapitalvorschriften gehalten wird, der TLAC angerechnet werden. Hingegen darf das Eigenkapital, das für die in «Basel III» vorgesehenen Kapitalpuffer gehalten wird, nicht mitberücksichtigt werden. Den nationalen Regulatoren soll es schliesslich freistehen, für die Banken in ihrem Zuständigkeitsbereich noch strengere Vorschriften bezüglich der Höhe der Kapitalpuffer zu beschliessen.
Bemerkung
BlaBlaBla... Klingt nach Verschachtelung....
Komplexität dient lediglich dazu, die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Nochmals: Finger weg; mit den Füssen abstimmen. Der eigenen Pensionskasse verbieten, in Finanzintermediäre zu investieren, wird wohl die einzig wirksame Remedur sein.
Bemerkung
Risikogewichtete Aktiven!!! Wer quantifiziert das Risikogewicht dieserAktiven? Etwa irgendein grünschnäbliges Pickelgesicht? Klingt lediglich vermeintlich gut: TLAC "total loss-absorbing capacity" Was wir dereinst im Krisenfall zu lesen und zu hören kriegen wird sein, dass die "total-loss-absorbing-capacity halt eben zu klein war. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder. Welche Regeln auch immer aufgestellt werden, sie sind ungenügend. Einzig genügend ist möglicherweise eine zwanzigprozentige Unterlegung der TATSÄCHLICHEN Investitionen. Sämtliche Investitionen bergen natürlicherweise Risiken. Eine "Risikogewichtung" kommt deshalb NICHT in Frage.
Empfehlung: Finger weg von Risikogewichtenden Finanzintermediären. Eventuell Finger weg von Finanzintermediären überhaupt. Denn diese arbeiten leitztlich mit den Spargeldern der Allgemeinheit. Im Krisenfall werden eben diese Spargelder von der Allgemeinheit zwecks Lebenshaltung benötigt; sie werden aufgelöst.
Ergänzung zu «Basel III»
Die neuen Verlustpuffer gelten in Ergänzung zu den vom Basler Komitee für Bankenaufsicht erarbeiteten Kapitalvorschriften «Basel III». Dabei gilt eine etwas komplizierte Regelung: So kann jenes Eigenkapital, das für die Erfüllung der Mindestkapitalvorschriften gehalten wird, der TLAC angerechnet werden. Hingegen darf das Eigenkapital, das für die in «Basel III» vorgesehenen Kapitalpuffer gehalten wird, nicht mitberücksichtigt werden. Den nationalen Regulatoren soll es schliesslich freistehen, für die Banken in ihrem Zuständigkeitsbereich noch strengere Vorschriften bezüglich der Höhe der Kapitalpuffer zu beschliessen.
Bemerkung
BlaBlaBla... Klingt nach Verschachtelung....
Komplexität dient lediglich dazu, die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Nochmals: Finger weg; mit den Füssen abstimmen. Der eigenen Pensionskasse verbieten, in Finanzintermediäre zu investieren, wird wohl die einzig wirksame Remedur sein.
Spezialfall China
Betroffen von den neuen Regulierungen sind 30 Grossbanken, unter ihnen die UBS und die Credit Suisse. Finanzinstitute mit Sitz in einem Schwellenland sollen vorderhand nicht den neuen Regulierungen unterworfen sein. Dies betrifft die drei als systemrelevant erachteten chinesischen Finanzinstitute Agricultural Bank of China, Bank of China und Industrial and Commercial Bank of China (ICBC).
Bemerkung
Schwellenlandfinanzinstitute sollen den neuen Regulierungen NICHT unterworfen sein??? Weshalb denn nicht??? Da die 30 anderen Banken gerade auch bei diesen Instituten engagiert sind - die nicht regulierten können selbstverständlich auch zur Umgehung der Regulierungen benutzt werden - ist diese "FS-Behörde" nicht über jeden Zweifel erhaben. Das Hintertürchen ist kein Türchen; vielmehr handelt es sich hierbei um ein riesengrosses Scheunentor.
Mit den vorgeschlagenen Verlustpolstern sollen künftig systemrelevante Banken im Krisenfall abgewickelt werden können, ohne dass dadurch die Systemstabilität gefährdet wird. Das FSB schlägt zudem vor, dass sich die betroffenen Finanzinstitute selber in Abwicklungseinheiten unterteilen. Die regulatorischen Anforderungen an die Verlustpolster würden dann für jede einzelne Einheit gelten. Besondere Regeln sollen verhindern, dass nationale Interessen eine geregelte Abwicklung bedeutsamer ausländischer Tochtergesellschaften einer betroffenen Bank verunmöglichen. So betont das FSB, dass genügend finanzielle Ressourcen im jeweiligen Land vorhanden sein müssen, um Zweigniederlassungen individuell liquidieren zu können.
Bemerkung
Einmal mehr gilt es zu beachten, dass im Krisenfall nicht nur eine Bank "abgewickelt" werden wird, sondern ganze Bankengruppen, wenn nicht das ganze auf Illusionen aufgebaute System überhaupt. Finger weg vom Papier, es gilt, in dauerhafte Güter beziehungsweise in selbst geführte Produktionsstätten -mittel zur Produktion sämtlicher Güter Nahrungsmittel eingeschlossen zu investieren.
Endgültige Version erst 2015
Bei den am Montag veröffentlichten Zahlen handelt es sich um einen ersten Vorschlag des FSB. Damit hat das internationale Gremium den Auftrag erfüllt, den die Regierungen der wichtigsten Wirtschaftsnationen (G-20) vor einem Jahr in St. Petersburg erteilt hatten. In einem nächsten Schritt wird das FSB die vorgeschlagenen Kapitalpuffer weiter analysieren. Zudem können bis Februar die betroffenen Finanzinstitute ihre Bedenken und Anregungen einbringen. Vor dem Hintergrund der verschärften Vorschriften ist zu vermuten, dass die Banken sich nicht nur an der weiteren Ausarbeitung beteiligen, sondern auch auf politischer Ebene für ihre Anliegen einsetzen werden. Am G-20-Gipfel vom kommenden Wochenende in Brisbane wird dieses Thema wohl weit oben auf der Agenda stehen. Der definitive Beschluss soll dann 2015 am darauffolgenden Treffen der 20 führenden Wirtschaftsnationen fallen.
Bemerkung
Was immer die analysieren; darauf muss das Volk NICHT achten. Es gilt, keine Investitionen in ein auf Illusionen aufgebautes System zu tätigen. Proaktive verkaufen alles, was irgendwie mit Finanzintermediären zu tun hat.
ZITAT ZNN
Löchrige Polster für Banken
Thomas Fuster 11.11.2014, 05:30 Uhr
Zu den wenigen positiven Folgen der Finanzkrise gehört die Tatsache, dass die Banken damit begonnen haben, ihr Eigenkapital und somit ihre Widerstandskraft gegenüber künftigen Krisen zu stärken.
Gänzlich aus eigenem Antrieb erfolgen diese Anstrengungen aber nicht.
Weit stimulierender als die kritische Selbstreflexion der Finanzbranche wirkt der öffentliche Druck: Nie wieder, so die Forderung der Steuerzahler, sollen private Banken mit öffentlichen Geldern vor dem Kollaps bewahrt werden.
Was in einer Marktwirtschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich die reale Möglichkeit des finanziellen Untergangs, muss auch in der Bankenwelt gelten. Und werden Geldhäuser aufgrund ihrer schieren Grösse als global systemrelevant und somit als «too big to fail» beurteilt, sind die Kapitalpuffer deutlich zu verstärken.
Angriff auf implizite Staatsgarantie
Eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer Festigung der Finanzarchitektur spielt das Financial Stability Board (FSB). Im April 2009 von Finanzministern, Notenbanken und Aufsichtsbehörden ins Leben gerufen, koordiniert es nationale Behörden und formuliert Empfehlungen für international abgestimmte Regelwerke.
Am Montag präsentierte das FSB seine Vorschläge, wie jene 30 Banken, die als global systemrelevant betrachtet werden, ihre Polster stärken sollen, und zwar über die im Zuge der Finanzkrise bereits verschärften Eigenkapitalvorgaben hinaus.
Im Fokus der Konsensempfehlungen steht dabei die «total loss-absorbing capacity» (TLAC) – ein Puffer, mit dem im Krisenfall Verluste absorbiert werden können, ohne gleich in die Tasche der Steuerzahler greifen zu müssen.
Der Vorsitzende des FSB und Gouverneur der britischen Zentralbank, Mark Carney, spricht von einer Wende beim Ärgernis der impliziten Staatsgarantie für Grossbanken.
In der Tat haben es die in Basel präsentierten Vorschläge auf den ersten Blick in sich: So soll der TLAC-Puffer bei global systemrelevanten Banken, zu denen auch die UBS und die Credit Suisse zählen, auf 16 bis 20 Prozent der risikogewichteten Aktiva gehievt werden.
Dieser Puffer soll zudem doppelt so hoch werden wie die im Regelwerk Basel III vorgeschriebene ungewichtete Eigenkapitalquote, was auf eine Quote von etwa 6 Prozent der Bilanzsumme hinausläuft. Gefordert werden also zusätzliche Polster im Umfang der bereits geforderten Kapitalerfordernisse.
Positiv für die Schweiz
Das ist im Vergleich mit dem Status quo – gekennzeichnet durch eine bei Banken noch immer allzu schmalbrüstige Kapitalbasis – zwar ein Fortschritt.
Der Blick auf die bisweilen etwas undifferenziert kommentierte Marke von 20 Prozent Kapitalpuffer verleitet aber zu falscher Sicherheit: So wird das dickere Polster keineswegs durch echtes Eigenkapital errechnet, sondern nur durch Wandlungskapital.
Theoretisch ist dieses Zusatzkapital zwar rasch in Eigenkapital transformierbar. In der Praxis geht die Wandlung aber mit diversen Risiken einher; etwa wenn Richter die Wandlung blockieren oder Aufsichtsbehörden aus Furcht vor der Signalwirkung vor einem Rückgriff auf Fremdkapitalgeber zurückschrecken.
Verlusttragendes Fremdkapital, so ausgeklügelt es auch konstruiert sein mag, stellt somit kein Substitut für hartes Eigenkapital dar.
Aus Schweizer Optik ist die strenger als erwartet ausgefallene Vorgabe des FSB dennoch positiv. So gehört die Schweiz (neben den USA und Grossbritannien) zu jenen Staaten, die für relativ scharfe Regeln votieren.
Wenn nun der «Swiss Finish» quasi zum weltweiten Standard erhoben und damit die Messlatte für global systemrelevante Konzerne höher gelegt wird, sinkt die Notwendigkeit für weitere Schweizer Auflagen, welche die hiesigen Banken benachteiligen könnten.
Mit der Aufwertung des Wandlungskapitals erhält die Schweiz gar einen potenziellen Wettbewerbsvorteil, zumal die Schweizer Gesetze für Finanzholdings einen günstigen Rahmen setzen zur Schaffung von entsprechendem Fremdkapital.
Zentral bleibt indes, dass es bis 2019 auch tatsächlich gelingen wird, global einheitlich gehandhabte Kapitalregeln für systemrelevante Banken einzuführen. Nur dann kann regulatorische Arbitrage wirksam unterbunden werden.