Afghan Air Force ordering 18 PC-12NG variants modified by the Sierra Nevada Corporation for special operations use. (Similar to USAF U-28A)[14]
Afghan Air Force does not have the necessary means to pay these aircrafts. Also they are not able to operate such aircrafts by their own pilots. Thus US-military advisors are going to operate
Fakten
Der Bundesrat (Exekutive) bezieht sich auf ein Gesetz, welches durch das Parlament (Legislative) abgeändert werden wird.
12.4215 – Interpellation - eingereicht durch Evi Allemann
Heikle Rüstungsgeschäfte mit dem PC-12 NG Spectre
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20124215
Antwort des Bundesrates
vom
13.02.2013
ZITAT
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1. Der PC-12 NG ist
ein Mehrzweckflugzeug, welches als Geschäftsreiseflugzeug, als
Transportflugzeug für Personen und Waren oder als Ambulanzflugzeug
eingesetzt werden kann. Der PC-12 NG kann auch für militärische Zwecke
modifiziert und für Überwachungsmissionen (PC-12 NG Spectre) eingesetzt
werden. Bei den aus der Schweiz ausgeführten Flugzeugen des Typs PC-12 NG handelt es sich ausschliesslich um zivile Standardversionen, welche keine militärischen Spezifikationen aufweisen.
ZITATENDE
Bemerkung
Bemerkung
Die Modifikationen werden von Sierra Nevada Corporation vorgenommen. Es liegt auf der Hand, dass Afghanistan 18 Stück PC-12 NICHT als Geschäftsreiseflugzeug, Transportflugzeug geschweige denn als Ambulanzflugzeug einsetzt.
Der Bundesrat führt sich in vorliegendem Fall als Naivling ersten Grades auf. Es ist klar, wozu die PC12 in Afghanistan eingesetzt werden. Die Schweiz lässt sich von den USA als Kriegsmaterialwäscher (warfare agent launderer) missbrauchen.
Der Bundesrat führt sich in vorliegendem Fall als Naivling ersten Grades auf. Es ist klar, wozu die PC12 in Afghanistan eingesetzt werden. Die Schweiz lässt sich von den USA als Kriegsmaterialwäscher (warfare agent launderer) missbrauchen.
ZITAT
Die
Güterkontrollgesetzgebung (SR 946.202) erfasst nur Flugzeuge, die für
militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert worden sind.
Somit unterliegen die aus der Schweiz exportierten Flugzeuge des Typs
PC-12 NG keinen Exportrestriktionen im Rahmen der
Güterkontrollgesetzgebung. Ein Technologietransfer im Zusammenhang mit
diesen Flugzeugen unterliegt ebenfalls keiner Exportbewilligung.
ZITATENDE
Bemerkung
Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass sämtliche Pläne für den Bau der PC-12 bei den USA vorliegen. Ein Technologietransfer liegt deshalb nicht vor.
ZITAT
Flugzeuge
des Typs PC-12 NG, welche in den USA für militärische Zwecke geändert
und an Drittstaaten weitergeleitet werden, unterliegen den
Exportkontrollbestimmungen der USA.
ZITATENDE
Bemerkung
Dümmer geht's nimmer. Die USA werden darauf hinweisen, dass die in Afghanistan zu Kriegszwecken eingesetzten P12 von der Schweiz geliefert worden sind. Der Ruf der Schweiz als neutrales Land wird dadurch untergraben.
Ausserdem legen sowieso die USA fest, welche Flugzeuge von Pilatus wohin geliefert werden können.
Empfehlung
Die Güterkontrollgesetzgebung (SR 946.202) muss derart abgeändert werden, dass diese auch Material betrifft, welches ohne viel Dazutun für militärische Zwecke geändert werden kann.