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Wednesday, February 5, 2014

KORRUPTION - Fall - Fritz & Macziol - SECO-Ressortleiter genoss die leichte Arbeit im im fernen Spanien...

Autor thomas ramseyer
SECO reicht Strafanzeige ein
BERN - In der Korruptionsaffäre beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat das SECO Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. SECO-Sprecherin Marie Avet bestätigte am Donnerstagabend eine Information des Schweizer Radios SRF.

Bern - Die Korruptionsaffäre im SECO weitet sich aus: Zu den Kunden der IT-Firma zählen sechs Kantone und rund 70 Gemeinden - darunter die Städte Bern, Zürich und Luzern.

Tagesanzeiger - Fall SECO: Spuren zu Feriensiedlung am Mittelmeer

Empfehlung
0) Es muss verhindert werden, dass bei den allfällig involvierten Firmen belastendes Material geschreddert werden.

1) Die Strafuntersuchungsbehörden muss den zur Zeit freigestellten SECO-Kadermann festsetzen.

2) Vordringlich müssen sämtliche Geschäftsunterlagen der Firma Fritz & Macziol konfisziert werden.

3) Die Firma in Spanien muss unverzüglich eingefroren werden.

Controlling der falsche Ansatz; es braucht Compliance
Bundesrat stellte nach Insieme-Skandal (Steuerverwaltung) im Herbst 2012 ein bundesweites Controlling in Aussicht. Die dafür notwendige Verordnungsänderung trat bereits letztes Jahr in Kraft.

Wenn der siebenköpfige Bundesrat sagt, dass er den Departementen - jeder der sieben ist bekanntlich immer der Vorsteher eines Departementes - genügend Zeit lassen will, um auf das neue System umzustellen, so gibt er im Grunde genommen SICH selber Zeit.

Jemand, dem auf unbestimmte Dauer Zeit gelassen wird, sieht sich niemals genötigt, das hintere Bein nach vorne zu nehmen. Notwendig ist hier ein Zeitrahmen, welcher von jedem Departementsleiter eine verbindliche Projektplanung erfordert. Ist dies nicht der Fall, wird die Angelegenheit durch alle Instanzen verlauert.

Im Grunde genommen werden bezüglich bundesweitem Controlling die Böcke zu Gärtnern und die Geissen zu Gärtnerinnen gemacht. Passt!

Das Controlling wird von den zu Kontrollierenden kontrolliert und beaufsichtigt.
Nach dem Sprichtwort "Die Hand, die einen füttert, beisst man nicht" wird sich das Controlling nicht auf die Hinterbeine stellen. Sonst rumpelt es in bekannter Weise; unbequeme Geister werden an die frische Luft gesetzt.

Ausserdem ist das Controlling lediglich dafür zuständig, laufend zu kontrollieren, ob das Budget und bestenfalls der Zeitplan eingehalten wird. Dem Anforderungsprofil eines Controlling-Angestellte in der Bundesverwaltung entspricht typischerweise ein Erbsenzähler.

Gegenüber einem Departementsleiter hat ein Controlling-Mitarbeiter überhaupt kein Gewicht. Er wird stundenlang warten gelassen, um dann von einem Assistenten abgefertigt zu werden.

Fazit
Bundesweites Controlling bringt nichts ausser Spesen. Die Abläufe werden nicht hinterfragt. Alles was getan werden wird, sind zusätzliche teure von auswärtigen IT-Firmen hergestellte Schnittstellen. Nur schon das "Einlesen" wird so an die sechs Monate an Zeit verschlingen.

COMPLIANCE - ist das vom Bundesrat verabscheute Zauberwort
1) Die Compliance untersteht dem Parlament (National- und Ständerat). Sie arbeitet rund ums Jahr.
Bei deren Mitarbeitern handelt es sich nicht um Wasserköpfe, sondern um neugierige, gut ausgebildete, praktisch erfahrene Mitarbeiter mit einem Sinn für Zusammenhänge, Durchhaltevermögen und Biss.

2) Die Compliance ist mit weitgehender Kompetenz ausgerüstet. Insbesondere sind die Departemente gezwungen, der Compliance auf Anfrage sofortig und uneingeschränkt Zugriff auf ihre Strukturen (Organisation, Abläufe, Kompetenzen) und Daten zu gewähren.

3) Das Regelwerk der Compliance wird aufgrund von Analysen in den Departementen festgelegt. Insbesondere müssen bestehende Aufbau- bzw. Ablauforganisationen (Flussdiagramme), Kompetenzordnung u.a. untersucht und hinterfragt werden.

Fazit
Die bundesweite mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattete Compliance wird sicherstellen, dass sich die Departemente und deren sämtliche Angestellte an die Richtlinien halten. Die Compliance rapportiert an das Parlament (National- und Ständerat), welches letztlich den Bundesrat - die Departementsleiter - kontrolliert.

Grundregel
Niemand kontrolliert sich selber.
Die Parlamentarier werden von der Bevölkerung gewählt. (kontrolliert)
Die Parlamentarier der verschiedenen Parteien (die Auftraggeber) kontrollieren sich gegenseitig.
Der Bundesrat als ausführende Gewalt wird vom Parlament kontrolliert.
Der Bundesrat kontrolliert die Departemente, das bundesweite Controlling obliegt dem Bundesrat.

Die Compliance überprüft und hinterfragt die gesamte Befehlskette der Departemente bezüglich Kompetenzordnung, Verwantwortung, Abläufen, Organisation. Sie überprüft laufend, ob die Complianceregeln eingehalten werden.

copyright  thomas ramseyer