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Wednesday, December 7, 2011

EU: Rettung der EU und EURO - Vereinigte Staaten von Europa vs Verein Europäischer Staaten | Van Rompuy contra Merkel/Sarkosy

Autor Thomas Ramseyer
Van Rompuy, Merkel/Sarkosy und die Chefs der EURO17-Staaten raufen sich zusammen

Special Purpose Vehicels werden als Aktiengesellschaften aufgesetzt


Das Alphabet der Mitstreiter
Der Präsident der Europäische Zentralbank (EZB/ECB) hält sich an der Seitenlinie; er stellt sich tot und will die Entwicklung er EZB zur vollausgebauten Zentralbank verzögern.
Die Bundeskanzlerin Deutschlands will Bonitätsabstriche möglichst klein halten. Sie strebt eine Aenderung der EU-Verfassung an.
Der Präsident Italiens ein Mitglied der PIIGS-Länder befindet sich im Spannungsfeld Deutschland - Italien.
Sarkosy
Der Präsident Frankreichs will die Bonität zu Lasten Deutschlands verbessern.
Van Rompuy
Der Präsident will den Marktwert sämtliche 60% übersteigende Schulden der EUR-Mitglieder in einen Amortisationsfonds einbringen.
Van Rompuy will dass der Europarat zum Parlament der ins Haus stehenden Vereinigten Staaten von Europa (VSE/USE) mutiert.

Einschätzung
Der Euroäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird seine Banklizenz erhalten. Somit ist er in der Lage, sich jederzeit bei der Europäischen Zentralbank (EZB/ECB) Liquidität zu beschaffen. Die in ESM eingebrachten Staatspapiere dienen als Sicherheiten (Collateral) für Repo-Transaktionen. Vor dem Hintergrund der Massnahmen zur Verbesserung unverhältnismässig heftig erodierender Volkswirtschaften gewisser Länder ist dies durchaus realistisch und vertretbar.

Vorschlag
Aktiengesellschaft kontra Staatsfonds
a) Aktiengesellschaft wird der Vorzug gegeben;  reiner Staatsfonds zu starr
Verschiedenste Varianten - auch Einbezug von Privatanlegern und Institutionen - eröffnen ungeahnte Perspektiven. Das Fremdkapital wird sukzessive gegen Eigenkapital eingetauscht. Die Repo-Transaktionen mit der EZB laufen allmählich aus. Die Notenbankgeldmenge somit die massive Ueberschussliquidität der Banken wird fortlaufend abgebaut.

b) Eröffnungsbilanz ohne Einfluss auf Liquidität
1) Staaten
Die Staaten nehmen einen Passiventausch vor. Dabei wird NICHT verbrieftes Fremdkapital zu mit den Gläubigern ausgehandelten Preisen auf den Kreditor Rettungsschirm ESM übertragen. Es resultiert also keine Veränderung der Bilanzlänge und es handelt sich lediglich um einen Tausch innerhalb der Passiven.

2) Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB/ECB) überträgt die verbrieften am Markt zusammengekauften Obligationen maroder Staaten zu Einstandspreisen an den ESM. Dabei wird verbrieftes Fremdkapital in Form von Obligationen gegen einen Kredit an den ESM transferiert. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Passivtausch in der Bilanz der EZB. Es resultiert keine Verlängerung der Bilanz. Die Notenbankgeldmenge verändert sich NICHT; die Liquidität wird nicht tangiert.

3) Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) übernimmt die Staatsobligationen von der EZB zu deren Einstandspreisen gegen Eröffnung eines Kredites mit eben dieser EZB. Dabei verbleiben die Wertschriften - es handelt sich in der Tat um eine Repo-Transaktion (besicherter Kredit) - als Collateral (Sicherheiten) bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Ein Haircut ist nicht notwendig; dies liegt in der Natur der Sache. Die EURO-Staaten übernehmen die Haftung.
4) ESM interveniert am Obligationenmarkt für Staatsanleihen
Die Marktpflege kann nun vollständig an den ESM ausgelagert werden. Die mit Stützungskäufen erworbenen Obligationen werden von der EZB jederzeit und unbegrenzt als Besicherung für die Repo-Transaktionen angenommen.

5) Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) implementiert Special Purpose Vehicles (SPV) als Aktiengesellschaften - beteiligt sind vorerst ESM, Deutschland und Frankreich

5.1) Gründung von Aktiengesellschaften
In einer ersten Phase werden je nach Risikoklasse bzw. pro Land Aktiengesellschaften (SPV) mit den EUR17-Staaten als Aktonäre implementiert. Das Aktienkapital ist minimal, die Anzahl geschaffenen Aktien maximal; die Anteile werden gemäss der Grösse der Volkswirtschaften bemessen. Einziger Zweck dieser SPV ist das Kaufen und Halten von Staatspapieren der EU.
5.2) Beteiligung von weiteren EUR-Staaten, Privatanlegern, Institutionen und/oder NICHT-EURO-Staaten
Diese aussereuropäischen Anleger werden eingeladen, Aktien ohne Stimmrecht - aber mit allen restlichen Rechten und Pflichten - bzw. eine Minderheit bis zu einem gewissen Ausmass zu übernehmen. Dazu dienen einerseits auf Vorrat geschaffene Aktien bzw. Sekundärabgaben aus den bestehenden Beständen beteiligter Staaten. Dabei wird ein Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet; die Anzahl der frei verfügbaren Aktien wird limitiert.

5.3) Sekundäre Emissionen erfolgen nach Besserung der Staatbilanzen
Die Bewertung Portfolios verbessert sich je nach dem Fortschritt einzelner Staatsfinanzen. Auf diese Weise wird fortlaufend zusätzliches Aktienkapital geschaffen. Das Agio wird jeweils als Eigenkapital verbucht. Der Amortisationsfonds ist somit geschaffen. Sämtliche Zinszahlungen aus den Wertschriftenportfolios werden thesauriert; sie verbleiben als Reserven auf der Bilanz. Angesichts des besonderen Hintergrundes - Rettung der EU und deren EURO - verzichten die Staaten auf die Steuern.

5.4) SVPs werden an den Aktienmärkten kotiert - sie können gehandelt werden
Die fortlaufende Verbesserung eröffnet den Märkten Perspektiven. Als Marktmacher wird der Europäische Stabilitätsfonds (ESM) eingesetzt.

5.5) Rückzahlung der Schulden zu Nominalwerten
Die laufende Verbesserung der Staatsfinanzen schlagen als Wertsteigerung der Aktiengesellschaften zu Buche. Bei ungenügender Liquidität ehemals maroder Staaten werden deren Schulden gerollt bzw. konvertiert. Sie bleiben verbrieft. Ist die Liquidität gewisser Staaten genügend, oder deren Kapitalmarktfähigkeit gar wieder hergestellt, zahlen sie ihre Obligationen zurück.

5.6) Auflösung oder Teilauflösung von SPV
Sind die Schulden teilweise oder ganz zurückbezahlt, wird das Special Purpose Vehicle liquidiert. Der Liquidationserlös wird den Aktionären in der Grössenordnung ihrer Beteiligung steuerfrei ausgeschüttet. 

Vorteile
1) Staatsrechnungen und Bonität einzelner Staaten werden schlagartig verbessert.

2) Unbeschränkte Mittel zu Eingriffen am Markt sind Dank der EZB-Fazilität vorhanden.

3) Ausgestaltung als Aktiengesellschaften ermöglichen Marktliquidität; eine weltweite Beteiligung auch kleiner Anleger ist möglich.

4) Dank positiver Perspektiven - weitergehende Verbesserung der Staatsfinanzen - werden die Anleger das Fremdkapital (Repotransaktion mit der EZB) mittels laufend aufgelegten Kapitalerhöhungen sowie als auch den Verkauf von Vorratsaktien ersetzen.

5) Die auf SPV fussende Notenbankgeldmenge wird verringert.

6) Die Gesundung der Staatsrechnungen sowie die Steuerbefreiung ermöglichen über Aktienbeteiligungen allen garantierenden Staaten sowie den übrigen Aktionären erkleckliche Gewinne.

7) Die Zinssätze werden allmählich nivelliert; sie kehren verkraftbaren Kreditspreads zurück. Schlechtergestellte Staaten vermindern sich die Zinskosten in beträchtlichem Umfang.

Nachteile
1) Für die heute bessergestellten Staaten verteuern sich die Zinskosten minim.
2) Sonst KEINE

Bemerkungen
1) Bonität einzelner EU-Staaten
Die von S&P angedrohte Rückstufung um einen sogenannen Notch - die Buschleute säbeln eine weitere Kerbe in ihre Revolvergriffe - braucht nicht beachtet zu werden. Wenn alle Staaten gleichzeitig in gleichem Ausmass zurück gestuft werden, ist der Effekt auf die Marktverhältnisse nach kurzer Zeit verpufft. 

Den Anlegern - besonders den Institutionellen - spritzt deren aus Verkäufen generierte Liquidität bald einmal aus allen Löchern. Die Staaten bleiben hart; Obligationenanleihen können dank des massiv verbesserten Rettungsschirmes zu realistischen Konditionen durchgesetzt werden.

Empfehlung
1) Special Purpose Vehicles
Implementation von Special Purpose Vehicles SPV als Aktiengesellschaften zwingend und dringlich mit aller Kraft - auch Notrecht - vorantreiben.

2) Anlagerichtlinien verschärfen
Verschärfung der Anlagerichtlinien für Vorsorge- und Spargefässe wie etwa Anlagefonds und Pensionskassen hin zu einem grösseren Prozentanteil in erster Linie an Staatsobligationen der eigenen Staaten und in zweiter Linie an Staaten des übrigen EURO-Raumes.

3) Risikokontrolle - Datawarehouse
Errichten eines umfassenden Data-Warehouses für Staatsfinanzen. Die in Form von Datensätzen angeordneten Daten erlauben Datamining aus verschiedensten Blickwinkeln. Reports können ja nach angestrebtem Resultat intuitiv gestaltet werden. Das diesbezügliche Know-How - erworben durch learning by exerience - ist in Konzernen innerhalb der Privatwirtschaft vorhanden.

copyright Thomas Ramseyer