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Saturday, January 3, 2009

FINMA - Risikobetrachtung: Basel II -> nicht aufgeben aber ergänzen mit "Leverage Ratio"

Autor Thomas Ramseyer

15. Dezember 2008

Basel II hat erwiesenermassen versagt. Ein ergänzender "Leverage Ratio" wird zukünftiges Versagen nicht verhindern.

Einzig wirkliche Remedur ist die Vollkonsolidierung aller eingegangenen Engagements ohne Rücksicht auf deren Grösse.
Basel II soll nicht aufgegeben werden mit all den herrlichen Risiko gewichteten Modellen, welche nach Oekonometrikern geradezu schreien. Dabei haben eben gerade diese in falsche Sicherheit wiegenden Modelle erheblich zum Versagen des Investmentbankings beigetragen.

Basel II
Ein hochkomplexes System von Banken für Banken entwickelt. Der Bock war einmal mehr zum Gärtner gemacht worden.

Sämtliche Spezialisten arbeiteten in den und für die Banken; hochkomplexe fast schon alchemistisch anmutende Risikobemessungssysteme erlaubten, die Shareholders' equity bis zum Aeussersten auszureizen. Schliesslich hatte man die Risiken ja im Griff.

Basel II taugt nur für ordentliche Märkte mit kleinen Volatilitäten

Bei richtigen Turbulenzen kommt es jeweils zu Veränderungen, welche beim Testen jeweils als Ausreisser eingestuft sicherlich aus dem Datensatz entfernt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas Aussergewöhnliches ereignet, wird als sehr gering beurteilt.

So gering, dass sie glatt ausser Acht gelassen wird. Tritt jedoch ein Grossereignis ein, ist der gesamte Markt zu 100 % betroffen. Er wird buchstäblich auf dem linken Fuss erwischt.


Leverage RatioSollte es sich hierbei lediglich um die Grösse pro Engagement relativ zu den Eigenmitteln handeln, wird diese Messlatte keinen Zusatznutzen bieten. Das selbe Resultat kann schon heute mit einer Mindesteinlagenerhöhung bei der Schweizerischen Nationalbank erreicht werden.

Leverage Ratio ist ein weiteres den Markt in Sicherheit wiegendes Vehikel

Ein zahnloser Tiger, welcher von gewieften Bankern elegant unterlaufen werden wird
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Vollkonsolidierung

Um das reale Ausmass der eingegangenen Risiken aufzuzeigen, müssen die Investitionen zwecks Risikoermittlung voll konsolidiert werden.

Dabei werden sämtliche Bilanzpositionen des Investments anteilmässig voll konsolidiert und mit Eigenmitteln unterlegt. Auf dieser vollkonsolidierten Basis müssen die Liquiditätserfordernisse erfüllt werden.

Mit den heutigen informationstechnologischen Errungenschaften ist es ein Leichtes, die erwähnten Darstellungsweisen verlässlich zu erzeugen, um diese bei der EBK und SNB zwecks Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Vorschriften einzureichen.


Zu Interpretationen lässt ein solches Prozedere keinen Raum
Gegenüber den Aufsichtsbehörden ist damit die volle Transparenz gewährleistet

© Thomas Ramseyer-Volkart

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