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Wednesday, October 26, 2011

Banken: der jüngste Kniff: PASSIVEN zu Fair-Value: zweigeteiltes Bankbilanzierungs-System

Autor Thomas Ramseyer
Neubewertung eigener Verbindlichkeiten nach dem sogenannten Fair-Value-Prinzip

US-Grossbanken JP Morgan, Morgan Stanley und Citigroup exerzieren es vor;
UBS zieht nach

Ueberleitung zur Zweiteilung des Bankensystems
a) Banken MIT kreativ bearbeiteter Passivseite
b) Banken OHNE kreativ bearbeitete Passivseite


Fair-Value von eigenen Verbindlichkeiten
Verzweifelte Banker ziehen die Notbremse. Um etwas anderes kann es sich hierbei wohl kaum handeln. Die Bewertung von Passiven aufgrund von Fair-Value-Prinzipien gehörte bis anhin nicht  zu den Gepflogenheiten von vorsichtig agierenden Banken. Insbesondere nicht, wenn es darum geht, reale Verluste auszugleichen. Wenn auch legal handelt es sich um schiere Rosstäuscherei.

Der hingetäuschte Gewinn wird nicht hinterfragt; weder heute noch morgen. Die Zahlenreihen werden von den Finanzoekonometrikern - ganz wie es sich für gewiefte Statistiker gehört - geglättet; Ausreisser werden eliminiert. (bei Versicherungen wurden damals "normalisierte Erträge" eingeführt) Herz und Auge frönt der Harmonie.

Fair-Value ist gleich Marktwert - Fair-Value eigener Schulden ist Schindluderei

Die eigenen Verbindlichkeiten - sprich Betiebsmittel - zu Marktwerten zu bilanzieren, ist auf dem Mist der Verzweiflung gewachsene reinste Phantasterei. Legitim ist eine solche Bewertung nur, wenn die Verbindlichkeiten/Schulden auf dem Markt zurück gekauft werden können. Grundsätzlich sind sie dies. Da die UBS zur Zeit wohl kaum in der Lage ist, ihre Betriebsmittel in einer derart drastischen Weise zurecht zu stutzen, handelt es sich wohl oder übel um ein den Amerikanern nachgeahmtes Gebäude aus Luft, welche im Zeitverlauf verpuffen wird. 

Es liegt auf der Hand, dass die Bankmanager die Passivsseite dem Mühlespiele gleich je nach Gefallen dem Fair-Value-Prinzip zufolge bzw. pari (100%) bewerten. Auf diese Weise werden bei einer allfälligen Erholung der Märkte weitere Gewinne aus abgeschriebenen Handelspositionen (available for sail) von der Aktivseite her generiert. 

Die vor nicht allzulanger Zeit wegen der Umstufung auf "hold to maturity" auf die Einstandswerte aufgewerteten, werden nicht mehr nach dem Fair-Value-Prinzip bewertet. Die damals geschönte Erfolgsrechnung wird erst anlässlich der Rückzahlung der Positionen beeinflusst. [hold-to-maturity Position, welche zu einem Preis über pari (>100%) gekauft worden sind, belasten die Erfolgsrechnung erst bei deren Verfall. Andererseits würden Titel, welche zu Kursen unter pari (<100%) erworben worden sind, die Erfolgsrechnung verbessern.] 

Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass lediglich Titel, welche unter dem Marktwert notierten, umgestuft worden sind.

Bankbilanz eine Blackbox - Anhang zu Bilanz und Erfolgsrechnung ein Irrgarten
Der Anhang zu Bilanz und Erfolgsrechnung soll einzelne Positionen in Bilanz und Erfolgsrechnung näher beleuchten. Mit viel Prosa und unzähligen Querverweisen ist es für den Durchschnittsanleger - dazu gehören vielfach auch professionelle Investment Manager - unmöglich, einem Jahresbericht die notwendigen Informationen ab zuri ngen. Selbst Scharen von Bankern sind nicht mehr in der Lage Transparenz zu schaffen. Die tatsächlichen Werte können bestenfalls mittels Studiums der Anhänge der letzten fünf bis zehn Jahresrechnungen eruiert werden.

Massnahme - kumulatives Kniffregister

Die Banken müssen gezwungen werden, sämtliche Massnahmen und deren Einfluss auf Bilanz und Erfolgsrechnung tabellarisch pro Quartal und über die Jahre kumuliert dem jeweiligen Jahresbericht beigefügt werden. Dem Verwirrspiel muss Einhalt geboten werden.

Begründung

Eine Unzahl von Buchungsprinzipien dienen einzig und allein der Verschiebung von Verlusten und Gewinnen entlang der Zeitachse. Dabei werden Gewinne in die Gegenwart bzw. Verluste in die Zukunft transportiert.


Letzter Schrei - Banken öffnen die Büchse der Pandora
Die UBS und ihre drei Vorreiter haben das Fair-Value-Prinzip auf der Passivseite erstmals angewendet, um Bilanz und Erfolgsrechnung zu schönen.  Dieser letzte Schrei - die Bewertung von Passiven nach dem Fair-Value-Prinzip - macht aus Verzweiflung Hoffnung, niemals aber aus Bedenken Erwartungen.

Dass Schulden tiefer bewertet werden können als bei deren Ausgabe, ist nur in zwei Fällen oder einer Kombination hieraus möglich. Wertvermindernd (positiver Einfluss auf Erfolgsrechnung) sind einerseits ein Zinsanstieg (Makroeffekt) und andererseits eine Bonitätsverschlechterung des Schuldners (Mikroeffekt). 

Es liegt auf der Hand, dass der eine Effekt den anderen teilweise oder ganz kompensieren kann. Beim vorliegenden Fall hat der Einfluss der Bonitätsverschlechterung denjenigen des massiven Marktzinseinbruchs mehr als aufgewogen. Ein sehr bedenkliches Zeichen. 

Bei anhaltend ungünstigen Marktverhältnissen - dazu gehört auch die Redimensionierung der Bilanzsummen - kann davon ausgegangen werden, dass das Debakel lediglich vertagt wurde.

Empfehlung
Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Er hält sich an eigenfinanziert Realwerte.

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Kommentar zu QIII/2011 - Ergebnis der UBS
UBS-Gewinn QIII/2011 Kübel voller Sand in die Augen der Aktionäre gestreut