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Saturday, October 22, 2011

Politik: BVK-Sanierung | der Steuerzahler gerät zum Notnagel

Autor Thomas Ramseyer
Narrenfreiheit für Staat und dessen Angestellte
Das Unvermögen der Volkswirtschaftsdirektoren [Gut, Huber, Honegger] aktueller und  vergangener Jahre soll in einer Kaskade von Nacht- und Nebelaktionen kaschiert werden. Hier gilt, je komplexer die Verschachtelung desto schwieriger deren Aufklärung.

Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich | Unterdeckung CHF 5 Milliarden http://www.bvk.ch/deu/default.shtml
Unterdeckung beträgt CHF 5'000'000'000
Deckungsgrad beträgt ungenügende 81.2%

Performance minus 3.8% p.a.
a) Die Regierung entscheidet im September 2011, CHF 2'600'000'000 in die Beamtenversicherungskasse einzuschiessen. 
b) Die vorgesehene Sanierung reisst ein Milliardenloch in die Staatskasse. 
c) Deklaration der Aktion:  Einmaleinlage von CHF 2'000'000'000 und Sanierungsbeitrag von CHF 600'000'000

Der Boden zur Akzeptanz wird bestellt, Politiker und Bürger eingelullt
Eine Gesetzesänderung soll es richten. Die BVK-Sanierung soll zum Ausnahmefall erklärt werden. 1.6 Milliarden zur Rettung der Kasse sollen aus dem Nationalbank-Golderlös von 2005 kommen. Den Rest - also eine Milliarde - will Ursula Gut FDP mit Steuererhöhungen von 2% 2011/13 bzw. 4% 2014/15 "hereinholen".
 
Volkswirtschaftsdirektion setzt sich positiv in Szene und schliesst um 40 Millionen Franken besser ab als erwartet
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich schönt die Rechnung mittels Verscherbelung des Tafelsilbers und nachfolgender Aufwertung der Restbestände. 
Dies ist ein Bilanztrick übelster Sorte, denn zukünftige Betrachter der Zahlenreihen werden nicht mehr feststellen können, dass der reale Bestand an Liegenschaften im Jahre 2011 abnahm. 
Ein Hinweis gibt lediglich die sinkende Rendite des Liegenschaftenportfolios. (tiefere Mitzinseinnahmen relativ zu stagnierendem Liegenschaftenbestand)

Bemerkungen
Die Regierung wühlt bis weit über die Ellbogen in der Trickkiste zur Volksverblödung. Sie täte gut daran, reinen Wein auszuschenken. Es gilt zu erklären, was mit dem Passus [Christian Huber und Eric Honegger hatten die BVK vorgängig - vor Guts Antritt - geschröpft] gemeint ist.

Kanton sistierte eigene Prämienbeiträge
Es liegt auf der Hand, dass es die Volkswirtschaftsdirektion seinerzeit unterlassen hatte, ihren Prämienbeitrag in die BVK zu leisten. Mit dem Hinweis auf die blendende Performance der Pensionskasse - die Gewinne wurden bei nahezu identischem Risiko über Sektorrotationen bei Aktien bzw. Ertragsverschiebungen bei Obligationen realisiert  - drückte sich der Kanton um seine eigenen Beiträge. 

Systeminhärent: festgeschriebene Verpflichtungen werden mit Volatilität unterlegt
Die dem Altersguthaben der Versicherten zugeordneten Gutschriften bestanden also hälftig aus deren eigenen Beiträgen sowie den mit ihrem Geld erwirtschafteten Kursgewinnen. Da während Börsenaufschwüngen die Risikofähigkeit der Kassen fälschlicherweise immer noch als gut bis ausserordentlich gut beurteilt werden, scheint den Verantwortlichen eine hohe Aktienquote als vertretbar. Dabei werden sie von Beratern, Bankern, Vermögensverwaltern und anderen gleichsam unterstützt.

Die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten werden festgeschrieben währenddessen die zur Deckung herangezogenen Werte aus Volatilität und voraussehbaren statistischen Ausreissern besteht.

Effekt
Das Aussetzen der Kantonsbeiträge vor dem Hintergrund steigender Börsen erlaubte es den Volkswirtschaftsdirektoren jener Zeiten, als besonders effizient aufzuscheinen. Tatsächlich transportierten sie das Steueraufkommen lediglich in die Zukunft. (Nach mir die Sintflut)

Fazit
Die Forderung, den PUK-Bericht abzuwarten, diesen zu beurteilen, um dann Neustrukturierung und Finanzierung der BVK zu diskutieren, ist durchaus gerechtfertigt. Die Zeit dafür ist vorhanden. 

Empfehlung
1) Fragenkatalog der PUK hinterfragen

2) Hintergrund der PUK-Mitglieder erhellen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden diese von Interessenvertreter aus dem Kreis involvierter Parteien wie etwa Banken, Versicherungen, Assetmanager, Pensionskassenberater, deren einziges Ziel das Festhalten am Status Quo ist, beraten. Solche Leute verfügen lediglich um identisches Marktstandardwissen. Der Marktstandard ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Institutionen einen erklecklichen Beitrag zum Geschäftsergebnis zu ermöglichen. Dies zu Lasten der Versicherten.

3) Portfoliomanagementkonzept hinterfragen und überarbeiten. Ausgestaltung der Mandate hinterfragen und überarbeiten. (Die Wahl ungeeigneter von Beratern und Portfoliomanagern verlangten Benchmarks hinterfragen bzw. auswechseln)

4) Abkehr von Vergabe von Mandaten. Mandate wiegen die Verantwortlichen fälschlicherweise in allzu grosse Sicherheit. (Mainstreamdenken)

5) Uebergang zu wirklichem dem Nutzen der Versicherten verpflichtetem Asset/Liability Management. Ein solches kann ausschliesslich durch die Pensionskasse selber ausgeübt werden. Dabei ist es unerlässlich, die Versichertenbestände inhouse zu halten. Von einer Delegation des Rentendienstes wird dringend abgesehen.

6) Gesetzesänderungen wegen Sanierungen und ähnlichem unterlassen; sie erschüttern das Vertrauen der Bürger in die Politik. Der Hinweis auf Ausnahme - letztlich gibt es deren viele - ist lächerlich.

copyright thomas ramseyer