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Thursday, March 20, 2014

MONEYHOUSE - Datenbank über Privatleute - WAS ZU weit FÜHRT, FÜHRT zu WEIT

Autor thomas ramseyer
ANGEBOT Moneyhouse Auskunft über Privaleute
Ist es der Bevölkerung klar, dass ihre Daten und ihre Beziehungsnetze von Moneyhouse aufbereitet und abrufbar sind. Beispiel

Steuerauskünfte wird von moneyhouse für CHF 112.-- eingeholt.
Grundbucheintrag für CHF 49.--.

Dies führt zu weit. Ich denke nicht, dass solches Tun zugelassen werden sollte. Es werden ebenfalls die Geburtsdaten so weit vorhanden aufgeführt. Ebenfalls werden die Wohnorte vergangener Zeiten möglichst lückenlos aufgeführt...

Sehen wir mal, was bei Moneyhouse über irgendeine Person Bruno Baeriswyl, wohnhaft in Zürich alles verfügbar ist.











Die Frage stellt sich: wollen wir das?

Empfehlung
1) Datenbanken dieser Art müssen verboten werden.

2) Privatpersonen müssen über existierende Datenbanken orientiert werden.

3) Privatpersonen müssen Einträge in solchen Datenbanken mittels einfacher schriftlicher Mitteilung löschen können.

4) Betreibungsämter müssen Privatpersonen informieren, wann und wer eine Betreibungsresgister-Auskunft über sie eingeholt hat.

5) Steuerämter müssen Privatpersonen informieren, wann und wer eine Steuerauskunft über sie eingeholt hat.

copyright thomas ramseyer