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Saturday, February 16, 2013

POLITIK - Unternehmenssteuerreform II - AUSFAELLE sollen durch Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgeglichen werden - 111'400 ignorante Blinde haben schon unterschrieben

Autor thomas ramseyer
Fehler müssen korrigiert werden, sobald diese entdeckt werden. Einen Fehler mit einem anderen Fehler ausgleichen zu wollen, zeugt von grosser Ignoranz und reitet die Gesellschaft in immer tiefere Scheisse
Was immer der Bundesrat ausarbeitet, was immer er empfiehlt, was immer National- und Ständerat empfiehlt; es muss mit grosser Vorsicht genossen werden. Das Abstimmungsbüchlein ist halt eben doch nur ein Büchlein. Gemacht, das Volk zu bescheissen worden und immer wieder mal zu bescheissen. Deshalb stimmen wir mit den Füssen ab.

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Die Steuerausfälle wegen der Unternehmenssteuerreform II wachsen in astronomische Höhen. Mehrere Tausend Unternehmen haben 1008 Milliarden Franken zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet.
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Bemerkung: tausende werden noch folgen. Und dies über Jahre hinweg. Nennwertsenkungen in einem ersten Schritt, Auszahlungen in einem zweiten Schritt.

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Bis Ende 2012 wurden in der Schweiz mehr als eine Billion Franken Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet. Das schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE), über die der «Blick» heute Freitag berichtete (Artikel online nicht verfügbar). Zur steuerfreien Ausschüttung genehmigt worden sind bereits 923 Milliarden Franken.
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Bemerkung: Reserven aus Kapitaleinlagen auszuschütten ist wirtschaftsschädigend. Es ist in etwa das Gleiche wie Aktienrückkäufe. Bevor die UBS zusammenbrach, hatte das Management ungefähr CHF 30 Milliarden ihrer Reserven dazu verwendet, riesige Aktienrückkaufsprogramme durchzuführen. Dies um die Boni der Führungsgilde zu manipulieren. 

Diese Mittel werden in der Krise fehlen und zum Zusammenbruch einer Reihe dieser heutzutage durch verrmeintlich "intelligente" Mänädscher geführten Unternehmungen führen. Der steuerzahlende Angestellte wird es ihnen danken.

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Die jährlichen Steuerausfälle schätzt der Bundesrat auf 480 bis 600 Millionen Franken pro Jahr, wovon 200 bis 300 Millionen auf Kantone und Gemeinden entfallen. Bei der Präsentation der Rechnung 2012 des Bundes hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am vergangenen Mittwoch Ausfälle in dieser Höhe für das letzte Jahr bekannt geben müssen.
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Bemerkung: Für den Fehler von FDP-Alt-Bundesrat Merz ist der Gesamtbundesrat verantwortlich. Keiner von denen tut irgendetwas, was die Mehrheit der anderen nicht gutheissen würden. Wenn sie heute so tun, als ob dies nicht vorhersehbar gewesen ist, haben wir die falschen an der Landesspitze.

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Die Unternehmenssteuerreform II ist 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmenanteil gutgeheissen worden. 2011 hat die Schweiz damit den Wechsel zum so genannten Kapitaleinlageprinzip vollzogen. Dieses erlaubt es Unternehmen, Kapitaleinlagen, die den Aktiennennwert übersteigen, an die Aktionäre zurückzuzahlen, ohne dass diese darauf Steuern entrichten müssen.
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Bemerkung: Der Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip - was immer dies auch sein mag - war ein Fehler; er muss rückgängig gemacht werden.

Kapitaleinlagen, welche den Aktiennennwert übersteigen, können steuerfrei an die Aktionäre zurückbezahlt werden. Wenn Kapitaleinlagen den Aktiennennwert nicht übersteigen, kann letzterer in einem ersten Schritt ganz einfach gesenkt werden.


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Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat geschätzt, dass der Systemwechsel zu Steuerausfällen von insgesamt 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen führen würde. In dieser Grössenordnung bewegen sich nun aber die jährlichen Ausfälle.  
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Bemerkung: Dieser Fehler - dem Volk verklickert vom Bundesrat vertreten durch den damaligen FDP-Bundesrat Merz - muss korrigiert werden. Es geht nicht an, dass ein unter falschen Voraussetzungen wegen systematischer Desinformation des Bundesrates zu Stande gekommener Beschluss, auf ewig bestehen bleibt.

Empfehlung
1) Das Volk ergreift die Initiative und strengt die Korrektur des durch den Bundesrat entstandenen Fehlers an.

2) Der unsinnige Vorschlag, Erbschafts- und Schenkungssteuern auf Bundesebene einzuführen, muss abgelehnt werden.

3) Die Abzockerinitiative Minders wird angenommen.

copyright thomas ramseyer