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Friday, September 13, 2013

STRAFVOLLZUG - Therapeutin stirbt wegen Genfer Verwaltungsgericht

Autor Thomas Ramseyer
Genfer Verwaltungsgericht stellt sich gegen den Generalstaatsanwalt Daniel Zapelli
Aufgrund des Willens eines verurteilten Mörders annullierte das Genfer Verwaltungsgericht die Verordnung von Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli.

ZITAT
Gericht erlaubt Transporte ohne Polizei
Nicht zum ersten Mal kam es in «La Pâquerette», dem Zentrum für Sozialtherapie des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon, zu einer Flucht. Bereits 2003 floh ein belgischer Sexualstraftäter, als ihn seine Therapeutin für eine Behandlung ins Spital bringen sollte. Der Flüchtige gelangte in sein Heimatland, das anschliessend eine Auslieferung in die Schweiz verhinderte.

Der Therapeutin geschah damals nichts. Dennoch beschloss der damalige Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli zu handeln: Er veranlasste, dass solche Transporte nur noch in Gegenwart von Polizisten durchgeführt werden dürfen.

Diese Regel galt bis 2010. Dann focht ein verurteilter Mörder Zappellis Verordnung vor dem Genfer Verwaltungsgericht an. Diese befand den Entscheid des Generalstaatsanwaltes für illegal. (dra)
ZITATENDE

Der Kausalzusammenhang ist gegeben.
1) Das Genfer Verwaltungsgericht hob die Verordnung - wonach verurteilte Mörder zwingend in Gegenwart von Polizisten transportiert werden müssen - von Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli aus dem Jahr 2003 auf. Dies auf Ansinnen eines verurteilten Mörders.

2) Ohne Polizeibegleitung wurde die Therapeutin vom mehrfach verurteilten Vergewaltiger ermordet.

Bemerkung
Der Schweizerische Justizvollzug ist ungenügend.

Empfehlung
0) Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements stellt sicher, dass der Volkswille in sämtlichen Kantonen respektiert und durchgesetzt wird.

1) Der Staat und insbesondere die verantwortlichen Richter müssen zur Verantwortung gezogen werden.

2) Die Verordnung von Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli wird unverzüglich wieder in Kraft gesetzt.

3) Die polizeiliche Begleitung von verurteilten Straftätern muss sofort in allen Kantonen durchgesetzt werden.

4) Verurteilte Mörder und Vergewaltiger müssen nach verbüsster Strafe verwahrt werden.

5) Die Schwere des Vergehens geht vor Gutachten von Spezialisten. Diese sind überfordert.

copyright  thomas ramseyer